Besuchserlaubnis im Pflegeheim?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich arbeitete mal in einem Pflegeheim da hat der Pfleger ziemlich ärger bekommen, als er nichts dagegen unternahm. Eine Bewohnerin hatte Besuch von ihrer Schwester. Die Schwester beharrte dort darauf auf dem Sofa zu übernachten und da es schon ziemlich spät war, weigerte die sich auch zu gehen. Die PDL und Heimleitung mussten dann antanzen. Das Resultat war dann etwas kulanter, aber nur gegen Bezahlung. Die Schwester blieb dann zwei Tage und reiste wieder ab. Der Pfleger kassierte trotzdem eine Abmahnung da er ohne nach zu fragen, der Schwester eine Übernachtung genehmigt hat und erst als Die Nachtschwester kam, die PDL informiert wurde. Die ”Schwester“ hätte ja sonst wer sein können...

ThommySkydriver 
Fragesteller
 01.03.2018, 09:15

Danke, aber diese Aussage beweist doh eindeutig, die im Pflegeheim untergebrachten sind unmündig! Ich habe einen Wohnvertrag und keinen Vertrag über den Kauf eines Sacks Kartoffeln abgeschlossen. dieses Zimmer ist mein Lebensmittelpunkt und es gilt hier Artikel 5 GG

ThommySkydriver 
Fragesteller
 01.03.2018, 09:26

Wer ermächtigt das Pflegeheim nach Ihrer Aussage " Die Schwester hätte ja sonst wer sein können" über Besuche zu bestimmen? Ich habe als 63-jähriger auch noch sexuelle Bedürfnisse, oder sind wir inzwischen wieder im Mittelalter gelandet?

Goldblau  01.03.2018, 10:14

Natürlich nicht, solche Dinge werden sogar genehmigt, kamen schon Prostituierte in’s Haus. Leider ist das ja keine WG oder ein betreutes Wohnen, es ist eine stationäre Einrichtung und pro Station bis zu 25 Bewohner. Es sind schon viele schlimme Dinge passiert, angebliche Enkel, Schwestern etc. Diebstähle und sogar Missbrauch an bettlägerige! Und als Nachtschwester möchte man da nicht alleine hocken und noch jemand den man nicht kennt betreuen. Andere Heime hätten die Polizei gerufen. Ist doch kein Hotel...

Goldblau  01.03.2018, 10:16

Sowas muss man im voraus abklären und sich nicht einfach hinsetzen uns sagen, „So, ich bleibe für paar Nächte jetzt hier!“

ThommySkydriver 
Fragesteller
 01.03.2018, 11:19
@Goldblau

Nach Artikel 5 GG bin ich der Bestimmer über meine Wohnung-zahle ja auch 2500€ Monatsbeitrag davon 650€ Miete für ein 20qm-Einzelzimmer. Und da kann ich doch als mündiger bürger frei bestimmen wer und wielange bei mir übernachtet! Ruhe und Ordnung auf Grund der besonderen Umgebung vorausgesetzt. Ist es nicht vielmehr so, dass sich viele Pflegekräfte an den Heimbewohnern nur abreagieren ...habe unlängst von meinem Hausrecht Gebrauch gemacht und Pfleger rausgeschmissen...

Wir befinden uns hier nicht in einem Krankenhaus.

Goldblau  01.03.2018, 11:48

Abreagieren? Das tut mir sehr leid wenn Sie solche Erfahrung gemacht haben, immer schön bei der PDL oder Heimleitung beschweren, denn solche Schwestern sind das Letzte. Sie können sogar ihr Zimmer abschließen dann müssen sich die Schwestern aber absichern wegen Notfällen. Falls mal was passiert dann sind wir dran aber ein Notfall Schlüssel gibt es immer. Es muss alles dokumentiert und abgesichert werden. Wir sind immer mit einem Bein im Knast. Die Krankenkassen versuchen auch Pflegekräfte bei Stürzen oder sonstigem permanent die Schuld in die Schuhe zu schieben, damit man dann für die Op. Kosten etc. aufkommt. Sie müssen einfach Besuch anmelden, können das Zimmer abschließen, sagen das sie nicht gestört werden wollen und können dort dann machen was sie wollen. Aber eine Station ist leider kein Hotel. 🤷🏽‍♀️

ThommySkydriver 
Fragesteller
 01.03.2018, 18:57
@Goldblau

aber auch kein Knast,- und das mitnichten, denn da ist die Verpflegung noch besser. Sie bestärken nur letztendlich meine Meinung, dass man als Heimbewohner auf der untersten Stufe in der Hierarchie dieser Gesellschaft steht- Die Nationalsozialisten waren mit ihrer Euthanasiepolitik wesentlich ehrlicher als die Politiker mit ihrem heutigem Pflegeprogramm an denen sich nur ein paar wenige eine goldene Nase verdienen----

Goldblau  02.03.2018, 05:56

Vielleicht können Sie ja mit ihrem Heimleiter etwas vereinbaren, vor allem wenn es um ihre Frau geht, gibt ja auch kulante Leiter. Wenn ein Bewohner im sterben liegt dann darf auch jeder Tag und Nacht da bleiben und dort auch jede Nacht übernachten.
Ich denke nicht, dass man sie als Bewohner verlieren möchte. Sind Sie in einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Haus?
Ich kann Ihnen nur öffentliche und kirchliche Häuser empfehlen. Wenn alles aus Sicherheitsgründen gemeldet wird dann bestünde keine all zu große Gefahr und ihre Freundin oder sonst wer könnte bei Ihnen übernachten. Aber nachts ist es gefährlich, wenn was passiert oder geklaut wurde dann würde man aber sofort ihre Freundin verdächtigen. 🤷🏽‍♀️
Wir Pflegekräfte haben darüber leider nichts zu entscheiden und waren und sind auch maßlos überfordert. Höchstens der Heimleiter.  Es wird sogar gedroht was das Zeug hält. Bsp. Abmahnungen, Kündigungen und das man sogar keine Arbeit mehr finden wird, weil man andere Heime negativ informiert wird. Dann ist es kein Wunder das niemand mehr diesen Beruf machen will. Es wird immer schlimmer. Am meisten müssen die Pflegebedürftigen dann darunter leiden. Die Bewohner bezahlen so viel Geld! Aber es wird an allem gespart, essen, Personal, sogar an Inkomaterial, das so schlecht ist, dass die meisten Allergien bekommen oder sofort in einer Pfütze im Bett liegen, sogar nachts wird mit gelbe/blaue Tagesinko-Material  hantiert obwohl die KK bessere lilane Inkos bezahlen und wenn man dann den Chef sieht und seine Frau mit ihren fetten goldenen Klunkern dann weiß man ja wohin das Geld fließt. 🤢
Ja das stimmt mit dem Knast, sowas haben auch schon einige Pflegekräfte gesagt, dass im Knast Menschen sogar besser versorgt werden als die Pflegebedürftige. Der chronische Personalmangel und Personal das kein deutsch kann, das treibt jeden zur Verzweiflung. Die Besten flüchten alle, die meisten brechen ihre Ausbildung ab. Bewohner und Selbstbestimmungsrecht? Was ich als Auszubildende schon gesehen habe und leider kein Mut hatte mein Maul auf zu machen. Am schlimmsten sind die Pflegekräfte die nicht aus Deutschland kommen bzw. mit Migrationshintergrund. Selbstverständlich nicht alle, kenne auch wirklich super nette und habe selber einen, aber die Mehrzahl hat mich jedesmal mindesten einmal extrem schockiert. Bsp. Wunde mit Kodan desinfiziert anstatt mit Octenisept und ja sie wusste das es höllisch brennt. Trinkzwang nur damit sie keine Infusion legen musste. Extreme Grobheit, Beschimpfungen usw. Diese Schwestern wurden gekündigt, dass aber auch viiiiiel zu spät trotz sehr viel Beschwerde. Wie ich mitbekam arbeiten die weiter in diesem Beruf. 😡 Die Schlimmste sogar in einer Demenz Station. 👎🏾 Ich möchte niemals in ein Pflegeheim leben, vor allem wenn Merkel noch mehr solcher Menschen in den Beruf bringen will. Die guten Polinnen fliehen jetzt auch eher nach Norwegen, da ist die Bezahlung viel besser und jeder muss nicht so viele Bewohner versorgen wie hier. Selbst in der kümmert sich eine Krankenschwester nur um einen Patienten maximal zwei und hier? Bis zu 8 in einem KH. 😡 Reiches Deutschland? 🤮

Dianahoergeraet  06.04.2020, 08:25
@Goldblau

Leider stimmt es ich lebe im pflegeheim und bin grade mal 33 Jahre alt und durch den Unfall bin ich im pflegeheim gelandet Selbstbestimmung gleich null wäre lieber an dem Unfall gestorben nun gehe ich durch die Hölle ich will nur ein normales Leben ich zahle 3500 Euro jeden Monat da kann ich auch verlangen bessere Leistung zu bekommen und menschlich behandelt zu werden ich will nur noch sterben

Goldblau  02.03.2018, 05:59

*Schweiz

Ja. Sie dürfen das und wahrscheinlich müssen sie das auch.

Es gibt einen Heimgesetz (HeimG).

Es regelt vor allem den Erlaubnis zum Betrieb einen Heim.

Um einen Heim zu betreiben, müssen die Träger, unter Anderem, die Verwendungszweck der Wohnräume beschreiben.

Wenn dieser Beschreibung keinen Besucherwohnmöglichkeit beinhaltet, dann dürfen sie es nicht erlauben.

Übrigens beinhaltet die Hausordnung bestimmt Besucherzeiten. Deswegen müssen diese Zeiten auch respektiert werden.

ThommySkydriver 
Fragesteller
 01.03.2018, 09:20

Dankeschön, nur Heimgesetz trifft dazu keine Aussage. Wie gesagt sowohl im Vertrag als auch Hausordnung sind keine Besuchezeiten angegeben. Ich dachte immer ich bin ein mündiger und freier Bürger der BRD-GmbH, oder als Heimbewohner doch nicht ?

fernandoHuart  01.03.2018, 22:29
@ThommySkydriver

In dieser Gesetz müssen die Betreiber auch für deine Sicherheit sorgen. Leider ist es mit diese Verordnungen und Gesetze manchmal nicht sofort ersichtlich was dies bedeutet oder wie es gewährleistet werden kann.

Ein Ansprechpartner muss es geben wenn den Heim zu klein ist um ein "Bewohnerrat" zu haben. Thema in dieser Gesetz "Heimfürsprecher".