Besuchervisum für oma in KOSOVO?

2 Antworten

Die Verpflichtungserklärung besagt lediglich, dass Du dafür geradestehst Deine Oma zu versorgen solange sie hier ist. Ausserdem verpflichtest Du Dich damit für alle Kosten welche im Zuge des Besuchs Deiner Oma anfallen gerade zu stehen. Blöd gesagt: Wenn Deine Oma abgeschoben werden muss, bekommst Du die Rechnung dafür.

Das Visum selbst wird im Heimatland des Antragstellers (Deine Oma) bei der deutschen Botschaft beantragt. Was sie dazu noch für zusätzlich an Unterlagen benötigt sollte eigentlich auf der Webseite der Botschaft stehen. Für meine russische Verwandtschaft ist sowas idR: Visumsantrag, Verpflichtungserklärung im Original, Nachweise die die Bereitschaft zur Rückkehr erkennen lassen (Wohneigentum beispielsweise), Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts.

Du selbst kannst dabei dann recht wenig tun, dass muss die Oma selbst machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Visum muss deine Oma bei der Deutschen Botschaft in Pristina beantragen.

Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Botschaft davon überzeugt ist, dass deine Oma während ihres Aufenthaltes nicht dem deutschen Staat finanziell zur Last fällt. In der Verpflichtungserklärung kann sich z. B. deine Mutter verpflichten, für deine Oma während ihres Aufenthaltes in Deutschland aufzukommen. (Das hat natürlich nur Sinn, wenn sie auch ein bisschen Geld hat und nicht gerade Hartz-IV-Empfängerin ist.)

Wie das ganze Verfahren abläuft, kannst du hier lesen: https://pristina.diplo.de/xk-de/service/visa-einreise/artikel-schengen-visa/1692084

Leider ist das ziemlich kompliziert. Glücklich ist, wer einen deutschen Pass hat und in sehr viele Länder der Welt ohne Visum reisen kann.