Bestehender Grundschuldeintrag beim Immobilienkauf!?
Ich würde gerne eine Immobilie kaufen und wäre bereit für das Objekt eine bestimmte Summe aufzubringen.
Allerdings steht im Grundbuch dieses zum Kauf angebotenen Objekts noch eine Grundschuld von 650000DM mit 18% p.a. seit 1990, welche ja die Bank offenbar jederzeit beim aktuell eingetragenen Eigentümer eintreiben kann. (Ob es dafür noch eine Begründung gibt ist wohl unerheblich und könnte von mir ohnehin nicht überprüft werden).
Wie kann ich beim Kauf sicher sein dass ich nicht einerseits für das Objekt bezahle und dann andereseits hinterher auch noch für die Grundschuld aufzukommen habe ?
Muss ich dazu darauf bestehen dass der Grundschuldeintrag noch vor dem Kauf von Verkäufer gelöscht wird, oder kann ich die Höhe der Schuld bis zur Löschung aus dem Grundbuch vom Kaufpreis einbehalten ? (Wobei hier allerdings das Dilemma besteht, dass die Höhe der Grundschuld den Kaufpreis bei weitem übersteigt !)
Ich selbst habe übrigens nicht die Absicht die Immobilie mit einer Grundschuld zu belegen ! Eine Übernahme des Eintrags auf anderer Grundlage scheidet definitv aus.
Ich denke mit diesem Problem dürften bereits einige Leute konfrontiert worden sein. Wer kann mir dazu hilfreiche Tipps geben ?
2 Antworten
Hallo MartinDialog,
Du solltest keine Angst haben, dass die Grundschuld auf Dich übertragen wird. Die Regelung hierüber erfolgt im Kaufvertrag. Hier wird festgehalten, welche Rechte und Pflichten der neue Eigentümer hat.
Eine Grundschuld ist eine abstrakte Sicherheit, d. h. sie ist grundsätzlich nicht an eine konkrete Forderung gebunden. Erst die Sicherungszweckvereinbarung regelt, für welchen Zweck/Gläubiger die jeweilige Grundschuld haften soll. Nachdem die Forderung zurückbezahlt wurde, wird die eingetragene Grundschuld zur Eigentümergrundschuld und bleibt weiterhin im Grundbuch stehen, ohne das eine Forderung valutiert (Schuld besteht). Die eingetragene Grundschuld ist somit „gegenstandslos“, kann aber jederzeit vom Eigentümer für einen neuen Kredit wiederverwendet werden.
Selbst wenn noch ein Darlehen valutiert, für welches die Grundschuld die Sicherheit darstellt, können Banken Kredite nicht mehr einfach kündigen/fällig stellen. Durch das Risikobegrenzungsgesetz wurde der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers erweitert, d. h. eine Darlehenskündigung ist nur bei leistungsgestörten Krediten möglich, z.B. wenn der Kreditnehmer mit mind. zwei Raten und 2,5% der Darlehenssumme in Verzug ist.
Hoffentlich hilft Dir das bei Deinem Immobilienkauf weiter.
Viele Grüße. Cedric Fuchs, Interhyp AG
Beim Notartermin mit dem Verkäufer vereinbaren dass das Objekt lastenfrei zu über geben ist. Dann wird auf Kosten des Verkäufers diese gelöscht. Sinnvoller wäre es aber die GS abzutreten. Dann kann man den nächsten Ferrari mit einem Darlehen mit GS-Konditionen finanzieren.:-)