Bestehender Grundschuldeintrag beim Immobilienkauf!?

2 Antworten

Hallo MartinDialog,

Du solltest keine Angst haben, dass die Grundschuld auf Dich übertragen wird. Die Regelung hierüber erfolgt im Kaufvertrag. Hier wird festgehalten, welche Rechte und Pflichten der neue Eigentümer hat.

Eine Grundschuld ist eine abstrakte Sicherheit, d. h. sie ist grundsätzlich nicht an eine konkrete Forderung gebunden. Erst die Sicherungszweckvereinbarung regelt, für welchen Zweck/Gläubiger die jeweilige Grundschuld haften soll. Nachdem die Forderung zurückbezahlt wurde, wird die eingetragene Grundschuld zur Eigentümergrundschuld und bleibt weiterhin im Grundbuch stehen, ohne das eine Forderung valutiert (Schuld besteht). Die eingetragene Grundschuld ist somit „gegenstandslos“, kann aber jederzeit vom Eigentümer für einen neuen Kredit wiederverwendet werden.

Selbst wenn noch ein Darlehen valutiert, für welches die Grundschuld die Sicherheit darstellt, können Banken Kredite nicht mehr einfach kündigen/fällig stellen. Durch das Risikobegrenzungsgesetz wurde der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers erweitert, d. h. eine Darlehenskündigung ist nur bei leistungsgestörten Krediten möglich, z.B. wenn der Kreditnehmer mit mind. zwei Raten und 2,5% der Darlehenssumme in Verzug ist.

Hoffentlich hilft Dir das bei Deinem Immobilienkauf weiter.

Viele Grüße. Cedric Fuchs, Interhyp AG

Beim Notartermin mit dem Verkäufer vereinbaren dass das Objekt lastenfrei zu über geben ist. Dann wird auf Kosten des Verkäufers diese gelöscht. Sinnvoller wäre es aber die GS abzutreten. Dann kann man den nächsten Ferrari mit einem Darlehen mit GS-Konditionen finanzieren.:-)