Bestandsschutz bzw. Verjährung einer gemauerten Hütte im Landschaftsschutzgebiet

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Bestandsschutz" gibt es nur für genehmigte Gebäude. Und den Bestandsschutz muss derjenige Nachweisen, der ihn behauptet. Wenn Ihr also keine Baugenehmigung findet habt Ihr Pech gehabt.

Eine Möglichkeit besteht nur noch dann, wenn ihr nachweisen könnt, dass das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung dem geltenden Baurecht entsprach, also entweder baugenehmigungsfrei war oder hätte genehmigt werden müssen. Denn allein ein Verstoß gegen formelles Baurecht reicht nicht zur Beseitigung; es müssen schon noch Verstöße gegen materielles Baurecht hinzukommen. Ein solcher Nachweis kann jedoch nur durch ein aufwendiges Gutachten von einem Fachmann erstellt werden, der sich mit den alten Bauvorschriften gut auskennt.

@ Seehausen

vielen Dank für deine Antwort! Hat mir den sehr schweren Stein vom Herzen genommen :))

Ich habe das Grundstück von meinem Großvater geerbt und wusste bis dato nicht, dass der Bau, den er Anfang der 1950er Jahre selbst gebaut hatte, damals nicht genehmigt wurde.

Ich habe aber inzwischen mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen. Sie haben mir signalisiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Das Gespräch wird kommende Woche stattfinden!

Deshalb gebe ich dir die Auszeichnung "Hilfreichste Antwort", auch wenn die anderen Beantworter diesen auch erhalten müssten - leider kann ich diese Auszeichnung nur 1 x geben :((

LG, ichausstuggi

LG, ichausstuggi

@ichausstuggi

@ Seehausen

Es war nun im Oktober 2013 eine Begehung mit der Naturschutzbehörde. Das Gebäude wird nun unter Bestandsschutz geführt, darf aber nicht verändert werden.

Die Sachbearbeiterin meinte, sie müssten so drastische Drohungen in ihren Schreiben anwenden, sonst würden die Leute nicht reagieren!

Trotzdem nochmals vielen Dank für deine Antwort!

Liebe Grüße, ichausstuggi

"Bestandsschutz" gibt es nur, wenn für die Hütte eine Baugenehmigung vorgelegt oder nachgewiesen wird, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung genehmigungsfähig gewesen wäre. Letzteres ist im Außenbereich fast nie gegeben. Nachweisen muss das immer derjenige, der den Bestandsschutz behauptet; Behörden sind zur Archivierung der Genehmigungsurkunden nicht verpflichtet.

"Verjährung" gibt es im öffentlichen Baurecht nicht, "Gewohnheitsrecht" auch nicht.

Wenn Du keinen Bauschein hast und die Hütte auch noch im LSG liegt hast Du keine Chance.

@ Seehausen

Vielen Dank für deine (verspätete) Antwort!

Inzwischen wurde das Gebäude als Altbestand eingestuft und darf nun bleiben. Allerdings darf ich keine Änderungen am "Ist-Zustand" vornehmen, sondern nur Dinge zum Erhalt des Zustands.

Aber wenigstens ist ein Abriss und eine Entsorgung nicht mehr auf der Tagesordnung!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Für "Schwarzbauten" gibt es kein Bestandsschutz. Wenn die Hütte ohne Genehmigung (auch größer als genehmigungsfrei gestattet) gebaut wurde hast Du keinen Bestandsschutz.

@ Novos,

vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe inzwischen mit der Unteren naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen. Sie haben mir signalisiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Das Gespräch wird kommende Woche stattfinden!

LG, ichausstuggi

Grundsätzlich haben Schwarzbauten keinen Bestandsschutz. Unrecht wird nicht einfach durch Zeitablauf zu Recht.

Lies dazu mal folgenden Artikel:

http://www.raspatz.com/Schwarzbau.pdf

und such auch selber mal im Netz nach den Stichworten "Schwarzbauten" und "Bestandsschutz"

@ JotEs

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe inzwischen mit der Unteren naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen. Sie haben mir signalisiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Das Gespräch wird kommende Woche stattfinden!

LG, ichausstuggi