Bestandsschutz AVR Diakonie
Ich habe innerhalb der ev. Diakonie den Arbeitgeber (spricht die Einrichtung/Altenheim) gewechselt. Bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich einen Arbeitsvertrag lt. AVR Diakonie Württemberg (Bestandsschutz). Ich war damals insofern informiert das dieser bei einem Wechsel innerhalb der Diakonie erhalten bleibt, das sich ja der Arbeitgeber an sich nicht ändern. Mein neuer Arbeitgeber hat mir aber gleich erklärt das dem nicht mehr so sei, und sie lediglich einen Vertrag nach heute üblichen Tvöd Bedingunen geben könnten. Da ich aus persönlichen Gründen dringend wechseln musste, habe ich dies so hingenommen, bzw, geglaubt und nicht weiter hinterfragt. Nun hat mir aber der MAV-Vorsitzende meines neuen Arbeitgebers, mit dem ich zufällig unterhalten habe, ziemlich irritiert erklärt, dies stimme so überhaupt nicht, der Bestandsschutz bleibt durchaus, zumindest zu grossen Teilen erhalten. Da ich durch den Arbeitsplatzwechsel grosse finanzielle Einbussen hatte, möchte ich dies jetzt schon wissen. Ich habe die Absicht mich bei Verdi schlau zu machen, hoffe aber das sich hier jemand findet der sich auskennt. Noch schlimmer als die finanzielle Misere würde ich es empfinden für jemanden zu arbeiten der mich gleich bei der Einstellung über den Tisch zieht. Vielen Dank für die Rückmeldungen.
1 Antwort
Du bewegst Dich in dem Dschungel des kirchlichen Arbeitsrechts. Dein Plan, Dich von Verdi vor Ort beraten zulassen, ist goldrichtig. Nur dort bekommst Du verlässliche Auskunft und ggf. Rechtsschutz.
Da die Kirche richtige Tarifverträge nicht abschliessen will, gelten dort nur AVRs und das sind lediglich allgemeine Geschäftsbedingungen. Ob in Deinem Fall Bestandschutzregelungen bestehen, kann nur ein Kirchenrechtsprofi von Verdi in Württemberg feststellen. Es gibt eine Unzahl von AVRs und Übergangsregelungen, dazu gibt es noch weit verzweigte Diakoniekonzerne die in ihrem Bereich unterschiedliche Vergütungsregelungen anwenden. Viel Erfolg bei der Beratung!