Bestandsschutz AVR Diakonie

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Du bewegst Dich in dem Dschungel des kirchlichen Arbeitsrechts. Dein Plan, Dich von Verdi vor Ort beraten zulassen, ist goldrichtig. Nur dort bekommst Du verlässliche Auskunft und ggf. Rechtsschutz.

Da die Kirche richtige Tarifverträge nicht abschliessen will, gelten dort nur AVRs und das sind lediglich allgemeine Geschäftsbedingungen. Ob in Deinem Fall Bestandschutzregelungen bestehen, kann nur ein Kirchenrechtsprofi von Verdi in Württemberg feststellen. Es gibt eine Unzahl von AVRs und Übergangsregelungen, dazu gibt es noch weit verzweigte Diakoniekonzerne die in ihrem Bereich unterschiedliche Vergütungsregelungen anwenden. Viel Erfolg bei der Beratung!