Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit zur Vorlage beim Jobcenter
hi leute,
ich lebe momentan auf der straße und mache mein abi auf dem zweiten bildungsweg nach. mein ausweis ist abgelaufen und als unbekannt im system des landeseinwohneramtes gemeldet, hinzu kommt das bafög-amt hat mir das bafög gestrichen, mit der begründung, dass ich keine meldeadresse vorweisen kann. heute war ich beim bezirksamt, um mir meinen schlafplatz/wohnort/meldeadresse in einer pension bewilligen zu lassen, die für mich reserviert wurde. dort hat man auch bewilligt trotz der hohen kosten von 29 euro pro nacht.
danach bin ich zum jobcenter gegangen, um mir den kostenübernahmeschein aushändigen zulassen. ab hier ging das ganze spektakel los.
die sachbearbeiterin - die überhaupt nicht sachlich war - hatte mir verweigert diesen kostenübernahmeschein auszuhändigen mit der begründung, dass ich nicht beim jobcenter gemeldet sei und die kosten zu hoch. logischerweise bin ich nicht dort gemeldet wenn ich bzw. keine beziehe leistungen weil ich schon leistungen vom bafög-amt bekommen sollte. die sachbearbeiterin gab mir daraufhin einen kdu-antrag den ich ausfüllen soll.
- Frage: wie soll ich den ausfüllen ohne wohnsitz?
- Frage: kann man sich irgendwo obdachlos melden?
wäre super wenn ich mir keine bescheuerten kommentare durch lesen muss und ich ernst gemeinte vorschläge/tipps/auskünfte/informationen bekomme
danke im vorfeld schon mal
lg danny
2 Antworten
Also erstens kann das Jobcenter ihnen auch keinen Schein für eine Bewilligung einer so teuren Pension geben. Da sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB 2 stellen müssen. Dann wird wenn die Vorraussetzungen stimmen, AIIg 2 gezahlt. Jedoch zahlt das Jobcenter keine Pension und schon gar nicht für 29 Euro pro Tag. Da sind die Kosten viel zu hoch. Bei einem 30 Tage Monat wären das 870 Euro. Die Höhe geht bei einer Person für Kosten der Unterkunft im Rahmen von AIIg 2 gar nicht. Wenn sie AIIG 2 bekommen stehen ihnen 50 qm Wohnfläsche zu. Die Miete legt jede Kommune selber nach dem Wohngeldspiegel und Sozialem Wohnungsbaugesetz fest. Wenn sie Obdachlos sind können sie sich z. b. bei einer Sozialen Einrichtung eine Adresse geben lassen wo sie sich einmal am Tag melden müssen, da ihre Post dann dort hin geschickt wird vom Jobcenter. Aber sie sind immer noch obdachlos. Oder sie müssen beim Jobcenter einen Antrag stellen und beziehen dann eine Wohnung die angemessen ist. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.
Wende Dich ans Einwohnermeldeamt.
Und lies da.
Gern geschehen.
also zum einwohnermeldeamt............
danke