Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit zur Vorlage beim Jobcenter

2 Antworten

Also erstens kann das Jobcenter ihnen auch keinen Schein für eine Bewilligung einer so teuren Pension geben. Da sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB 2 stellen müssen. Dann wird wenn die Vorraussetzungen stimmen, AIIg 2 gezahlt. Jedoch zahlt das Jobcenter keine Pension und schon gar nicht für 29 Euro pro Tag. Da sind die Kosten viel zu hoch. Bei einem 30 Tage Monat wären das 870 Euro. Die Höhe geht bei einer Person für Kosten der Unterkunft im Rahmen von AIIg 2 gar nicht. Wenn sie AIIG 2 bekommen stehen ihnen 50 qm Wohnfläsche zu. Die Miete legt jede Kommune selber nach dem Wohngeldspiegel und Sozialem Wohnungsbaugesetz fest. Wenn sie Obdachlos sind können sie sich z. b. bei einer Sozialen Einrichtung eine Adresse geben lassen wo sie sich einmal am Tag melden müssen, da ihre Post dann dort hin geschickt wird vom Jobcenter. Aber sie sind immer noch obdachlos. Oder sie müssen beim Jobcenter einen Antrag stellen und beziehen dann eine Wohnung die angemessen ist. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.

Wende Dich ans Einwohnermeldeamt.

Und lies da.

http://ich-bin-obdachlos.blog.de/

Danny030 
Fragesteller
 30.04.2015, 14:24

also zum einwohnermeldeamt............

danke

beangato  30.04.2015, 14:29
@Danny030

Gern geschehen.