Wird Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rückwirkend gezahlt?

3 Antworten

Antrag

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html


also wenn Du jetzt erst einen Antrag stellst - ab Anfang Dezember 2013

Quote:

Anschließend habe ich per Telefon einen BAB Antrag gefordert.

läßt sich das nachweisen ... steht das Datum irgendwo auf dem Antrag, in dem Anschreiben etc.

dann könnte das als mündliche Antragstellung gewertet werden .... das geht aber eigentlich nur mittels persönlicher Vorsprache und nicht telefonisch ....

@frodobeutlin100

Da die Wohnung erst zum 1.12. bezogen wurde, zählt nur dieser Termin.

BAB - steht dir erst zu,wenn du in einer eigenen Wohnung / WG - lebst,also frühstens ab dem 01.12.2013,rückwirkend auf den 1.des Monats,wenn du diesen erst nach dem 01.12.2013 stellst!

Wenn der Auszug bei deinen Eltern aber nicht erforderlich war,wirst du kein BAB - bekommen.

Könntest du also deine Ausbildungsstätte täglich innerhalb von 2 Stunden ( Hin und Rückweg ) von deinem Elternhaus erreichen,wirst du keinen Anspruch haben.

Diese Antwort gilt nur für unter 18 jährige.

@Rheinflip

Alles klar,danke dir !

isomatte

Ab diesem Datum wird dann BAB frühestens gezahlt. Da dein Anspruch am 01.12. beginnt, wird auch ab Anfang Dez BAB frühestens gezahlt.

Da die Wohnung erst zum 1.12. beziogen wurde, zählt nur dieser Termin.