25, eigene Wohnung, kein BAB/Wohngeld/Unterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin verzweifelt!
Ich bin 25 und in meiner Erstausbildung. Gemeldet bin ich leider noch bei meinem Vater und wie man sich vorstellen kann, will man mit 25 so langsam dort raus. Neben dem eigenen Willen kommen auch weitere familiäre Probleme hinzu, welche das Wohnen dort nicht mehr ertragbar machen. Daher halte ich mich zum größten Teil seit 1 Jahr bei meiner Freundin auf, wobei sie in etwa die gleichen Probleme zu Hause hat und quasi "raus muss". Sie befindet sich aber auch in der Ausbildung.
Nun zu unserem Problem: Das Zusammenziehen und der finanzielle Aspekt. Ohne Hilfe könnten wir uns die Wohnung nicht leisten. Nach eigenen Recherchen würde mein BAB-Antrag defintiv abgelehnt werden, da meine Eltern zu viel verdienen und sie (weil Erstausbildung) noch unterhaltspflichtig sind. Ein Antrag auf Vorausleistung kommt für mich nicht in Frage, weil wie gesagt die familiären Probleme schon schwerwiegend genug sind, sodass ich sie nicht noch verschlimmern möchte, dadurch dass das Amt meine Eltern zur Kasse beten würde. Finanziell sieht es bei meinen Eltern nämlich auch nicht rosig aus, da mein Vater noch den Kredit für das Haus abzubezahlen hat und er meiner Mutter demnächst auch noch 30.000€ auszahlen muss, da sie den Kredit mitfinanziert hat, aber vor Jahren bei der Trennung (noch keine Scheidung) ausgezogen ist. Nun wohnt sie mit ihrem Freund zusammen und kommt auch nicht wirklich über die Runden. Mir steht "dem Grunde nach" BAB zu, weshalb ein Wohngeldantrag auch bei einem abgelehntem BAB Antrag scheitern würde. Kurz und knapp gesagt suchen wir nach einem Weg um finanzielle Unterstützung zu bekommen ohne dass dabei meine Eltern herangezogen werden. Ich habe nach eigener Recherche erfahren, dass man sein Unterhaltsrecht "verwirken" kann. Dieses würde eventuell zutreffen, wenn man das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme" verletzt hat. Das bedeutet, dass ich mich nach dem Schulabschluss nicht zügig genug um eine Ausbildungsstelle gekümmert und nur auf der faulen Haut saß. Man spricht ja nach Schulabschluss von einer Orientierungsphase von 1 bis (bei schwerwiegenden Fällen) max 3 Jahren. Diese habe ich überschritten. Es gibt da aber kein klar definiertes Gesetz zu, nur Urteile. Wenn ich BAB nun als Vorausleistung beantrage, würde man die Unterhaltspflicht meiner Eltern prüfen. Wäre das ein Weg, um den Unterhaltsanspruch als verwirkt zu erklären, oder ist das zu unsicher?
Ich weiß wirklich nicht weiter und hoffe, dass es jemanden gibt, der vielleicht eine Idee hat, welche ich noch nicht in Betracht gezogen habe...
ich bin für jede Hilfe/Antwort dankbar!
4 Antworten
Da Du dich in der Erstausbildung befindest, sind vorrangig deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, wenn Du deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" (670 Euro) nicht vollständig aus eigenem Einkommen... finanzieren kannst.
(Der Anspruch an die Eltern entspräche der Differenz zwischen deinem Bedarf und deinem Einkommen. Du erhältst ja vermutlich kein Kindergeld mehr..., dieses würde sonst ebenfalls angerechnet...)
Die Eltern müssten dir nur Unterhalt leisten, wenn sie leistungsfähig wären - ihnen also nach Abzug aller anderen vorrangigen Unterhaltsleistungen (minderjährige oder "privilegierte" Geschwister und Ehepartner/ Ex-Ehepartner) noch mehr als 1200 Euro vom bereinigten Nettoeinkommen zur Verfügung stünden...
Dein Unterhaltsanspruch wäre evt. "verwirkt" gewesen, wenn Du eine Ausbildung bereits abgebrochen hättest und danach auf der "faulen Haut gelegen" hättest...
Bei dir könnte es so gewertet werden, dass Du bis zum Beginn deiner Ausbildung "vorübergehend" keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern hattest, der allerdings mit Beginn deiner Erstausbildung wieder "aufgelebt" ist...
Solltest Du hingegen mehrere Jahre "wirtschaftlich unabhängig" von den Eltern gelebt haben ("eigene" Wohnung und "ausreichendes" Einkommen erzielt etc...) könnte der Unterhaltsanspruch ebenfalls "erloschen" sein....
Beantrage BAB... und wenn es abgelehnt würde, müsstest Du - wenn Du deine Eltern nicht "in die Pflicht nehmen" möchtest, deine Wünsche noch bis zum Abschluss deiner Ausbildung hinausschieben...
evtl. findest Du dort Unterstützung..
Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung sollen verstärkt in den Blickpunkt der Arbeit in den Jobcentern und Arbeitsagenturen rücken.... für 25- 35jährige
Leider kann ich dir nicht sagen, wie das bei einer schon angetretenen Ausbildung aussieht, wende Dich doch mal an die Arbeitsagentur in Deinem Wohnort, evtl. kannst du ja in Förderleistungen noch reinrutschen, .. versuche den Vermittler/ Integrationsberater dahingehend zu überzeugen, wenn Du weiterhin unter den schwierigen täglichen Lebensbedingungen.. Streit mit Eltern, keine Ruhe zum lernen &&& hast, hast Du schon jetzt ganz viel echte Angst,den Abschluß der Lehre nicht zu schaffen, hast Angst schon vorher abzubrechen.
schau auch noch dort :::http://www.arbeitsagentur.de/nn_172774/Dienststellen/RD-SAT/Halle/AA/5-Presse/a-Presseinformationen/2013/067-Spaetstarter.html
„AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ ermöglicht arbeitslosen jungen Erwachsenen ohne Ausbildung im Alter zwischen 25 und 35 Jahren eine zweite Chance auf einen aktuellen Berufsabschluss.
ich wünsche Dir Erfolg m.l.G. ;)h.
Entweder BAB-Vorausleistung oder Unterhalt oder ein Nebenjob. Die Shculden deiner Eltern und deine Orientieungslosigkeit interessieren nicht wirklich.
Dass die Schulden bzw. Ausgaben für Kredite meiner Eltern nicht wirklich interessieren weiß ich. Und bei dem BAB-Vorausleistungsantrag habe ich das Problem, dass meine Eltern höchstwahrscheinlich zum Amt gebeten werden und Auskunft über ihre Einkünfte geben müssen, da das Amt natürlich auf die Unterhaltspflicht zurückgreifen möchte, damit meine Eltern den ganzen Spaß zahlen, auch wenn es ihnen finanziell nicht möglich ist ohne dadurch weitere Schulden zu machen. Daher mein Ansatz mit der Möglichkeit, dass man sein Unterhaltsrecht verwirken kann. Denn im Unterhaltsrecht gilt das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme", welches ich durch mein jahrelanges rumlungern verletzt habe. Schließlich ist man als Unterhaltsberechtigter dazu verpflichtet sich nach Schulabschluss zügig um eine Ausbildung zu kümmern, um finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können und von den Eltern loszukommen. Dies war bei mir leider nicht der Fall und somit habe ich den Anspruch auf meinen Unterhalt eventuell verwirkt. Nützlich dazu wären ein paar Gerichtsurteile von ähnlichen Fällen, auf welche ich mich berufen könnte.
Wenn die Eltern das verweigern mit Hinblick auf dein forgeschrittenes Alter, dann bleibt es dabei.
Entscheide dich.
Wenn die Eltern das verweigern mit Hinblick auf dein forgeschrittenes Alter, dann bleibt es dabei.
Entscheide dich.
Wochenend-Nebenjob. Kenne genug Leute, die das während ihrer Ausbildung machen.
Sorry, aber nicht jedem ist es möglich noch einen weiteren Job auszuführen. Das beantwortet nicht die Frage und ist keine Lösung für das Problem.
Gilt das auch für Personen, die sich schon in einer Ausbildung befinden und vorher nicht arbeitslos gemeldet waren? Ich lese da nämlich nur Dinge über die Eingliederung. Einen Bildungsgutschein den man vor Ausbildungsbeginn beantragen muss etc...