25, eigene Wohnung, kein BAB/Wohngeld/Unterhalt

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Da Du dich in der Erstausbildung befindest, sind vorrangig deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, wenn Du deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" (670 Euro) nicht vollständig aus eigenem Einkommen... finanzieren kannst.
(Der Anspruch an die Eltern entspräche der Differenz zwischen deinem Bedarf und deinem Einkommen. Du erhältst ja vermutlich kein Kindergeld mehr..., dieses würde sonst ebenfalls angerechnet...)

Die Eltern müssten dir nur Unterhalt leisten, wenn sie leistungsfähig wären - ihnen also nach Abzug aller anderen vorrangigen Unterhaltsleistungen (minderjährige oder "privilegierte" Geschwister und Ehepartner/ Ex-Ehepartner) noch mehr als 1200 Euro vom bereinigten Nettoeinkommen zur Verfügung stünden...

Dein Unterhaltsanspruch wäre evt. "verwirkt" gewesen, wenn Du eine Ausbildung bereits abgebrochen hättest und danach auf der "faulen Haut gelegen" hättest...
Bei dir könnte es so gewertet werden, dass Du bis zum Beginn deiner Ausbildung "vorübergehend" keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern hattest, der allerdings mit Beginn deiner Erstausbildung wieder "aufgelebt" ist...
Solltest Du hingegen mehrere Jahre "wirtschaftlich unabhängig" von den Eltern gelebt haben ("eigene" Wohnung und "ausreichendes" Einkommen erzielt etc...) könnte der Unterhaltsanspruch ebenfalls "erloschen" sein....

Beantrage BAB... und wenn es abgelehnt würde, müsstest Du - wenn Du deine Eltern nicht "in die Pflicht nehmen" möchtest, deine Wünsche noch bis zum Abschluss deiner Ausbildung hinausschieben...

evtl. findest Du dort Unterstützung..

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Vermittlung/Erstausbildung-junger-Erwachsener-AN-Flyer.pdf

Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung sollen verstärkt in den Blickpunkt der Arbeit in den Jobcentern und Arbeitsagenturen rücken.... für 25- 35jährige

Gilt das auch für Personen, die sich schon in einer Ausbildung befinden und vorher nicht arbeitslos gemeldet waren? Ich lese da nämlich nur Dinge über die Eingliederung. Einen Bildungsgutschein den man vor Ausbildungsbeginn beantragen muss etc...

@werner31k

Leider kann ich dir nicht sagen, wie das bei einer schon angetretenen Ausbildung aussieht, wende Dich doch mal an die Arbeitsagentur in Deinem Wohnort, evtl. kannst du ja in Förderleistungen noch reinrutschen, .. versuche den Vermittler/ Integrationsberater dahingehend zu überzeugen, wenn Du weiterhin unter den schwierigen täglichen Lebensbedingungen.. Streit mit Eltern, keine Ruhe zum lernen &&& hast, hast Du schon jetzt ganz viel echte Angst,den Abschluß der Lehre nicht zu schaffen, hast Angst schon vorher abzubrechen.

schau auch noch dort :::http://www.arbeitsagentur.de/nn_172774/Dienststellen/RD-SAT/Halle/AA/5-Presse/a-Presseinformationen/2013/067-Spaetstarter.html

„AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ ermöglicht arbeitslosen jungen Erwachsenen ohne Ausbildung im Alter zwischen 25 und 35 Jahren eine zweite Chance auf einen aktuellen Berufsabschluss.

ich wünsche Dir Erfolg m.l.G. ;)h.

Entweder BAB-Vorausleistung oder Unterhalt oder ein Nebenjob. Die Shculden deiner Eltern und deine Orientieungslosigkeit interessieren nicht wirklich.

Dass die Schulden bzw. Ausgaben für Kredite meiner Eltern nicht wirklich interessieren weiß ich. Und bei dem BAB-Vorausleistungsantrag habe ich das Problem, dass meine Eltern höchstwahrscheinlich zum Amt gebeten werden und Auskunft über ihre Einkünfte geben müssen, da das Amt natürlich auf die Unterhaltspflicht zurückgreifen möchte, damit meine Eltern den ganzen Spaß zahlen, auch wenn es ihnen finanziell nicht möglich ist ohne dadurch weitere Schulden zu machen. Daher mein Ansatz mit der Möglichkeit, dass man sein Unterhaltsrecht verwirken kann. Denn im Unterhaltsrecht gilt das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme", welches ich durch mein jahrelanges rumlungern verletzt habe. Schließlich ist man als Unterhaltsberechtigter dazu verpflichtet sich nach Schulabschluss zügig um eine Ausbildung zu kümmern, um finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können und von den Eltern loszukommen. Dies war bei mir leider nicht der Fall und somit habe ich den Anspruch auf meinen Unterhalt eventuell verwirkt. Nützlich dazu wären ein paar Gerichtsurteile von ähnlichen Fällen, auf welche ich mich berufen könnte.

@werner31k

Wenn die Eltern das verweigern mit Hinblick auf dein forgeschrittenes Alter, dann bleibt es dabei.

Entscheide dich.

@werner31k

Wenn die Eltern das verweigern mit Hinblick auf dein forgeschrittenes Alter, dann bleibt es dabei.

Entscheide dich.

Wochenend-Nebenjob. Kenne genug Leute, die das während ihrer Ausbildung machen.

Sorry, aber nicht jedem ist es möglich noch einen weiteren Job auszuführen. Das beantwortet nicht die Frage und ist keine Lösung für das Problem.