Muss der Arbeitgeber verbindlich eine Reha erlauben?

8 Antworten

Muss der Arbeitgeber einen frei geben?

Der AG muss zur Kenntnis nehmen, dass der AN in eine Reha geht.

Ich kenne Fälle, in denen man die Reha auf Wunsch des Patienten auf einen anderen Termin verschoben hat, der AG hat das allerdings nicht zu bestimmen.

In Deinem geschilderten Fall weiß der AG drei Monate im Voraus, dass der AN fehlen wird und kann sich darauf einstellen. Eine Reha bekommt man nicht, weil man gerade "Bock" darauf hat sondern weil sie medizinisch notwendig ist. Sie dient der Genesung und Erhaltung der Gesundheit und das sollte auch im Sinne des AG sein. Ansonsten fehlt der AN irgendwann sowieso wieder und das ohne "Ankündigung".

Dein AG entscheidet ja auch nicht ob Du arbeitsunfähig sein darfst oder nicht. Wenn es so ist, dann kann er das genau so wenig verbieten wie eine Reha.

Wenn du krank bist und eine Reha genehmigt wird, dann wirst du für die Zeit krankgeschrieben.

Eine normale Reha dauert in der Regel heute 3 Wochen, es sei denn es ist schon vorher absehbar, dass sie länger dauern könnte.

Eine Reha dient dazu, dass du danach deine Arbeitskräfte wieder zur Verfügung stellen kannst.

Muss der Arbeitgeber einen frei geben?

Nein.... muss er nicht... er wird überhaupt nicht gefragt.

Aber gerade in kleineren Betrieben kann es schon mal sinnvoll sein, den Rehatermin mit dem Arbeitgeber abzustimmen und falls möglich zu verschieben, sofern das von der Rentenversicherung als Kostnträger der Rehamaßnahme überhaupt möglich ist.

In aller Regel ist es aber so, das der Arbeitnehmer nur serh kurzfristig einen Termin für die Rehe bekommt. Es ist ehr unüblich das man schon einige Wochen vorher weiß wann die Reha beginnt. Meist bekommt der Betreffende einen Anruf... mit der Aufforderung die Reha in 2 bis 5 Tagen zu beginnen

Die reha gilt als krankschreibung den man darf dan ja nicht arbeiten und der arbeitgeber sollt ein interese daran haben das seine angestellten voll arbeitsfähieg sind!

in der Zeit der Reha gilt man als arbeitsunfähig, also krankgeschrieben.

der Arbeitgeber muss nur in Kenntnis gesetzt werden. mehr nicht. ob er nun will oder nicht, ist egal.