Darf das Berichtsheft während der Arbeitszeit geschrieben werden?

6 Antworten

Ja, das gehört zur Arbeitszeit!

Nein, wo das Berichtsheft geschrieben werden soll ist gesetzlich nicht geregelt da es in einigen ausbildungsberufen geht, in anderen nicht.

Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2

2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Dafür gibt es kein Gesetz, um Deine Frage zu beantworten.

Es ist aber fraglich, dass ein Chef das verbietet. Es sei denn du brauchst dafür jedes mal über eine Stunde.

Ich meine er legt ja auch fest wie groß der Umfang eines solchen Heftes ist zu dem, was mindestens drinstehen muss.

Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2

2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

@misterdontknow

Wusste ich nicht. Wieder eines besseren beleht worden, Danke.

Das musst du mit deinem Chef besprechen.

Die Gesetze im Betrieb macht Dein Chef!

Es gibt den § 14 BBiG Abs. 2

2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.