Berechnung zGG bei LKW/ Sattelauflegern?

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Du hast einen kleinen Denkfehler...

Die zulässige Gesamtmasse eines Aufliegers sind nicht die 24t...

Die 24t sind die Achslasten der Dreifachachse hinten.

Bei einem Standard-Trailer z.B. beträgt die Achslast in Deutschland acht Tonnen. Bei den drei Achsen sind das dann 24t. Wobei in anderen Staaten dies auch abweichen kann, z.B. technisch 9t möglich wären...

Die 24t der drei Achsen und die Stützlast auf den Sattelstützen (im Normalfall 12t) ergeben 36t zulässiges Gesamtgewicht der Aufliegers.

Diese 12t Stützlast, bzw. die Aufliegelast beim Zugfahrzeug musst Du abziehen, da der Teil der auf der Zugmaschine aufliegt, ja schon im zGG des Zugfahrzeuges enthalten ist, also beim Trailer nicht nochmal rechnen darfst, sonst wäre die Fahrzeugkombination genau um diese Stütz - bzw. Aufliegelast zu schwer.

Rechenbeispiel:

Zugmaschine 18t + Trailer 36t - Sattellast 12t =  42t zulässiges Gewicht.

In Deutschland begrenzt auf 40t, also ein Nutzlastverzicht von 2t, ausgenommen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene oder Straße/Wasser, dann sind 44t erlaubt.

In diesem Rechenbeispiel müsste man auf zwei Tonnen technisch mögliche Nutzlast verzichten. Genauso im kombinierten Verkehr müsste man auf 2t verzichten, da zwar 44t erlaubt wären, aber die technische Nutzlast nur 42t beträgt...

emrecaki  16.06.2018, 19:57

Eig müsste es minus 18 statt minus 12 sein, da der höhere abgezogen wird oder?

lkwtrottel  01.06.2019, 11:15
@emrecaki

18t ist aber nicht die Sattellast der Zugmaschine, sondern das Gesamtgewicht...