Berechnung der Entgelte/Rentenpunkte in Bezug auf den Versorgungsausgleich?

2 Antworten

Auch die Beamtenpension wird im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Entweder muss der Beamte dann die Nachversicherung bezahlen, oder ihm werden entsprechende Teile seiner Pension abgezogen.

Im Endeffekt fehlt ihm dann der Gegenwert der 15.000 € Entgelte

Die RV rechnet aus, wieviel Entgeltpunkte im Ehezeitraum erwirtschaftet wurden. Dies teilt sie dem Familiengericht mit, welches dann entscheidet, wer wem wieviel abgeben muss. In deren Berechnung fließt aber z.B. auch die Beamtenversorung ein.

Ein Jahr genau den Durchschnittsverdienst ergibt 1 Entgeltpunkt. Dieser ist akutell 34,19 Euro (West) bzw. 33,47 Euro (ost) Wert.

Im Versicherungsverlauf kannst du das nicht erkennen. Wenn das FG entschieden hat, solltest du eine entsprechende Mitteilung bekommen haben.

Theo1972 
Fragesteller
 16.08.2021, 11:53

Danke für die rasche Antwort. Wir wollen uns aber nicht zwingend scheiden lassen (nur Trennung), sondern in Bezug auf eine Immobilie ausrechnen lassen, wieviel der eine vom anderen als Versorgungsausgleich bekommt, um diesen Betrag ggf. mit der Immobilie zu verrechnen. Der eine würde also quasi auf den Versorgungsausgleich verzichten, um die Immobilie zu bekommen bzw weniger auszuzahlen.

derajax  16.08.2021, 12:34
@Theo1972

Ihr könnte bei der RV auch darum bitten, dies auszurechnen. Schreibt dazu von wann bis wann der Ehezeitraum gehen soll und man wird euch ausrechnen, wieviel Entgeltpunkte jeder in der Ehe erwirtschaftet hat.

sassenach4u  16.08.2021, 14:41
@Theo1972

Das funktioniert so nicht. Man kann einen Versorgungsausgleich nicht auf einen Vermögensausgleich anrechnen. Verzicht auf den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung. Auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann durch eine notarielle Vereinbarung der Eheleute, also durch einen Ehevertrag oder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet werden. ABER: Wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu erheblichen Nachteilen führt, kann es passieren, dass der Versorgungsausgleich trotz Ehevertrag vorgenommen wird. Ihr solltet euch von einem Notar beraten lassen. Und zu deiner Frage: wenn jemand als Beschäftiger o Rentenpunkte erwirschaftet hat und ein Beamter 1000,-- Euro Pensuionsanspruch in der Ehezeit, dann erwirbt der Beschäftigte einen Anspruch auf 500,-- Euro Pension- die ihm allerdings in vielen Fällen dann über die DRV ausgezahlt wird. Der Beamte bekommt dann nichts. Ihr könnt beide versuchen von der Pensionskasse eine Auskunft zu bekommen und auch bei der DRV anzufragen, wie viele Rentenpunkte in der Ehezeit (Monat der Eheschließung bis jetzt) angefallen sind. Das wäre eine Basis- und dann ein Ehevertrag.

Theo1972 
Fragesteller
 16.08.2021, 20:15
@sassenach4u

Es ist genauso vorgesehen, dass einer wahrscheinlich auf den Versorgungsausgleich verzichtet und dieses beim Notar festgelegt wird. Der Verzicht wird aber nicht zu ERHEBLICHEN Nachteilen führen, dementsprechend sollte das funktionieren. Ich würde nur gerne im Vorfeld wissen, wie hoch die Summe ist, wenn einer verzichtet. Einer hat auf alle Fälle keine Rentenpunkte in den Ehejahren erwirtschaftet und der andere hatte über knapp 9 Jahre eine gute Beamtenbesoldung. Wäre schon interessant. Vielleicht rechnet es mir die DR aus...

sassenach4u  17.08.2021, 05:34
@Theo1972

Nun, wenn einer keine Rentenpunkte erwirschaftet hat- ich gehe davon aus selbstständig- wird er/ sie ja eine andere Form von Altersvorsorge betrieben haben. Eine private Rentenversicherung würde bei einer Scheidung, genau wie eine kapitabildende Lebensversicherung, ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn man in der Ehezeit keine Rentenpunkte erwirtschaftet hat, braucht man keine Anfrage zu starten, denn dann ist die Antwort doch schon klar: 0 Rentenpunkte, also von daher nichts zu teilen. Der/ die Beamte sollte sich nach den in der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüchen erkundigen, das kann die Besoldungsstelle errechnen und teilt es auf Anfrage auch mit. Dann 50% davon.Nur wie wollt ihr das berechnen? Durchschnittliche Lebenserwartung mal die Pensionssumme? Und nicht zu vergessen ist der Umstand, das die Pensionssansprüche auch bei einer Scheidung noch steigen mit der Zeit. Sehr komplexes Recht hier.

Theo1972 
Fragesteller
 17.08.2021, 08:20
@sassenach4u

Danke für die ausführlichen Antworten. Es ist gut zu merken, dass Du Dich mit der Materie sehr gut auskennst. Es ist etwas komplex bei uns. Der eine hat wie gesagt über 9 Jahre eine Beamtenbesoldung bekommen und der andere eine staatliche Erwerbsminderungsrente bzw zusätzlich eine sogenannte staatliche Opferentschädgungsrente. Rentenpunkte sind tatsächlich in dem besagten Zeitraum nicht vorhanden. Es werden also die Pensionsansprüche durch zwei geteilt.

Du hast natürlich Recht, dass es schwierig zu berechnen ist. Aber mal grob gedacht: Die Besoldungsstelle berechnet auf die 9 Jahre bezogen die Pensionsansprüche. Ist das eine bestimmte Summe, die ich dann durch zwei teilen muss? Oder wird berechnet, wieviel mir monatlich ab dem Rentenalter zusteht ( z.B durchschnittliche Lebenserwartung). Oder bekommen wir nur Punkte, die wir umrechnen müssen?

Das Ziel wird sein, sich auf eine Summe zu einigen, um diese Summe von der Immobilie abzuziehen und das ganze beim Notar festzulegen.

sassenach4u  17.08.2021, 15:13
@Theo1972

Die Besoldungsstelle teilt mit, wie viel Pensionsansprüche erworben wurden in dieser Zeit. Den Betrag durch 2= der monatliche Betrag, der dem anderen zusteht. Es wird unterschiedlich gehandhabt: da die andere Person nicht verbeamtet ist, wird dieser Betrag in Rentenpunkte umgerechnet 1:1 und dann durch den Rentenversicherungträger ausgezahlt, der dieses Geld dann von der Besoldungsstelle wiederbekommt. Um einen Betrag zu ermitteln müsstet ihr also die durchschnittliche Lebenserwartung der Person nehmen, den Beginn der Regelaltersrente. Wie viele Monate sind das in Summe und diese dann mit dem hälftigen Pensionsanspruch multiplizieren. Bsp.: Anspruch/ Monat 500,-- Euro. Renteneintritt mit 66, Lebenserwartung 86= 20 Jahre x 12= 240 x500,-- = 120.000,-- Euro.

Theo1972 
Fragesteller
 17.08.2021, 23:58
@sassenach4u

Danke für Deine Zeit. Eine Nachfrage dazu: Du sagst, die Besoldungsstelle ermittelt einen Pensionsbetrag, der in der Ehezeit erworben wurde. Dieser Betrag wird durch 2 geteilt und ist die Summe die der andere monatlich bekommt. Dann nehmen wir ca 20 Jahre und haben die Summe, auf die evtl. verzichtet wird.

Bekommen wir denn wirklich einen monatlichen Betrag von der Besoldungsstelle übermittelt?

Also Person A hat im Zeitraum 2011 bis 2020 den Pensionsbetrag von 500€ erworben, der ab dem Rentenalter monatlich ausgezahlt werden würde?

sassenach4u  18.08.2021, 08:52
@Theo1972

So ist es. Das hat mein Mann auch auf Anfrage zwischendurch bekommen, als er sich mit dem Gedanken trug, sich scheiden zu lassen. Hat er später auch ( und dann mich geheiratet- aber das war nicht der Grund), aber die Besoldungsstelle war kooperativ, hat ihn das auf Anfrage mitgeteilt. Einfach versuchen. Bisher hat das immer super geklappt. Genau wie die Anfragen, wie sich der Versorgungsausgleich entwickelt hat. Denn, entschuldige, wenn ich das so schreibe, das Perverse an diesem preussischen Versorgungsgedanken ist: jede Erhöhung der Bezüge NACH der Scheidung führen dazu, daß der Versorgungsaugleich für die Ex steigt. Waren es bei der Scheidung 830,-- Euro, sind es nun, ein Jahr vor seiner Pensionierung bereits über 1.000,-- Euro- und das geht von seiner Pension ab. Dagegen kann man nur mit dem Antrag auf eine Neuberechnung entgegen treten vor dem Familiengericht. Kostet und geht nur, wenn die Erhöhung mehr als 5% ausmacht. Und dann prüft das Gericht, ab dadurch der andere Partner nicht in wirtschafltiche Not geraten könnte. Bei uns zum Glück nicht, aber das Fazit: Hat man eine Tochter rät man ihr, einen jungen, strebsamen Beamten zu heiraten, sich nach 5 Jahren scheiden zu lassen und aus der Ferne sich darüber zu freuen, wenn er mal Staatssekretär wird- Ironie off! Alles Gute. Du siehst, ziemlich komplex, aber ich hoffe, ihr findet eine gute Lösung für beide Seiten.

Theo1972 
Fragesteller
 18.08.2021, 09:43
@sassenach4u

Das klingt wirklich spannend. 😁

Ich versuche zu folgen. Obwohl die Pensionsansprüche innerhalb der Ehe schon festgelegt und ausgerechnet wurden und der Partner davon die Hälfte bekommt ( wenn er selber keine Rentenpunkte erworben hat), kann der monatliche Pensionsanspruch ab dem Rentenalter sich für den Partner ohne Rentenpunkte noch erhöhen?

Dann müsste man in unserem Fall die Pensionssumme in Bezug auf die Immobilie ja rein theoretisch etwas nach oben anpassen, da es sehr wahrscheinlich ist, dass der Beamte in den nächsten 15 Jahren in der Karriereleiter noch etwas steigt.

Richtig verstanden?

sassenach4u  18.08.2021, 10:51
@Theo1972

Genau, bei der Scheidung wurde der bis dahin erworbene Pensionsanspruch halbiert= 830,-- Euro zu ihren Gunsten. Eine Besoldungsgruppe mehr, dann die "normalen" Erhöhungen der Pension. Folge, jetzt etwas mehr als 1.000,-- Euro, d.h. ein Zugewinn für sie von 170,-- Euro, wird bis nächstes Jahr noch mehr. Bedeutet entweder man schluckt das oder geht, da mehr als 5% mehr vor das Familiengericht. Dieses prüft und kann dann wieder auf die 830,-- Euro ansenken. Zu euerem Fall: festlegen könnt ihr wohl nur den Istzustand, alles andere wäre Spekulation. Aber ja, möglich wäre es- nur wie willst du das berechnen. Das sind Unabwägbarkeiten.

Theo1972 
Fragesteller
 18.08.2021, 15:30
@sassenach4u

Ok, angenommen man lässt sich jetzt scheiden, dann rechnet das Familiengericht die Pensionsansprüche innerhalb der Ehezeit für das Rentenalter ab z,B 65 aus. Diese monatliche Summe steht erst einmal fest. Wenn dann aber das Rentenalter erreicht wird, erhöht sich die monatliche Summe automatisch (Höhere Besoldung, Anstieg der Pension) und wird dementsprechend angepasst.. Sprich, wenn man auf die Pensionsansprüche jetzt verzichtet und den Istzustand nimmt, kommt der Beamte besser weg?

sassenach4u  18.08.2021, 16:01
@Theo1972

Errechnet nicht ab Rentenalter sondern was in der Ehe erzielt wurde, dann ist es richtig. Zustehrn tut einem der Betrag ab Erreichen des Regelalters also Rentenbeginn im Falle des einen, Pensionsbeginn des anderen. Bei mir z.B. ab 66 Jahre (bin BJ 1958). Bis dahin steigt allerdings der Pensionsanspruch durch eben o.g. Erhöhungen. Und ja, wenn man darauf verzichtet, kommt der Beamte besser dabei weg, weil er 1.) seine volle Pension bekommt und 2.) die Steigerungen vollumfänglich behält. Die Frage ist: was ist euer Ziel? Trennung ja, Scheidung nein bedeutet: weiter auflaufende Pensionsansprüche des "Scheidungswilligen" der nicht in die RV eingezahlt hat- ABER beide erhalten sich damit gegenseitig Witwer/ Witwenrentenansprüche und Pensionsansprüche als Witwer/ Witwe, wenn man nicht vorher wieder heiratet und einer von beiden verstirbt. Ihr solltet euch mit einem Notar darüber genau beraten, was der beste Weg ist. Das Ziel scheint ja zu sein: einer von euch bekommt das Haus, der andere zieht aus und möchte ausgezahlt werden. Im Gegenzug verrechnet ihr etwaige Bezüge aus dem Versorgungsausgleich jetzt, richtig?

Theo1972 
Fragesteller
 25.08.2021, 16:27
@sassenach4u

Sorry, für die verspätete Antwort. Wir hatten vor einigen Tagen wieder ein Gespräch und das nagt doch immer sehr.
Ja, es geht tatsächlich um die Immobilie. Wie bekommen wir es hin, dass einer im Haus mit Kind weiterlebt und das Haus alleine übernimmt und der andere ausgezahlt wird. Der Versorgungsausgleich könnte dazu beitragen, dass die auszahlande Summe sich im Rahmen hält. Mittlerweile ist auch klar, dass es sich um ca 300€ monatlich handelt. Auf 20 Jahre bezogen eine große Summe.

Wahrscheinlich wäre der komplette Verzicht sogar zu viel. Deswegen müsste man klären, ob man in einer Trennungsvereinbarung (Scheidung wird wohl erst in 3-4 Jahren folgen) nur auf ein Teil der Versorgungsansprüche verzichten kann. Alles nicht ganz unkompliziert....

Theo1972 
Fragesteller
 25.08.2021, 20:38
@sassenach4u

Danke, dort kann man zumindest erkennen, dass auch ein Teilausschluss des Versorgungsausgleichs möglich ist. Man könnte z.B statt 300€ nur die 150€ nehmen und dann sie entsprechenden Monate berechnen. Dann würde einer hochgerechnet auf ca 30.000€ verzichten, um es mit der Immobilie zu verrechnen .... soweit die Theorie 😁

sassenach4u  26.08.2021, 10:37
@Theo1972

Ich hoffe, ihr bekommt eine gute Regelung hin. Rosenkrieg ist immer nur eins- zermürbend... (habe ich hinter mir)