bis wieviel euro nettoeinkommen bekommt man hartz4 aufstockung?

6 Antworten

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Arge rechnet Bedarf und anrechenbares Einkommen gegeneinander auf.

Bedarf: Regelleistung (RL) und Kosten der Unterkunft (KdU)

Die RL hängt davon ab, wieviele Menschen welchen Alters in der Bedarfsgemeinschaft leben. Alleinstehenden bekommen derzeit 359€ zugesprochen.

Die KdU sind die tatsächlichen Kosten für Miete, Mietnebenkosten und Heizung, die aber in der Regel bestimmte Grenzen nicht überschreiten dürfen. Die Grenzen bestimmt die Kommune, die sind regional sehr unterschiedlich. Mit ca. 350-400€ liegt man bei Alleinstehenden oft ganz gut.

Einkommen:

Einkommen ist erstmal alles, was man an Einnahmen so hat. Bei Erwerbseinkommen (also Lohn und Gehalt) wird ein Freibetrag eingeräumt. Dieser ist bei Alleinstehenden 100€ + 20% von 100-800€ + 10% von 800-1200€ des Bruttoeinkommens. Der Freibetrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen, der Rest wird angerechnet.

Wenn nach der Anrechnung noch Bedarf übrig bleibt, erhält man diesen als aufstockende Leistungen. Wenn nicht, bekommt man nix.

Meiner Erfahrung nach ist ein Alleinstehender mit ca. 1200€ brutto / 900€ netto normalerweise aus dem Bezug raus.

  1. Lässt sich nicht generell sagen; hängt von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab und den kommunal unterschiedlichen, zulässigen Kosten der Unterkunft ab.
    So kann sich der Bedarf für eine 1-Personen-BG in Hamburg bspw. auf 850 EUR belaufen.
    Erst wenn du diesen Bedarf durch dein Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Erwerbseinkommensfrteibeträge decken kannst, besteht kein Anspruch mehr auf ergänzend Alg2 oder Wohngeld.
    Sind die zulässigen KdU niedriger,sinkt entsprechend der Bedarf und damit das nötige Einkommen.
  2. ARGE oder ggf. Wohngelamt/-stelle; wenn Kinder da sind, möglicherweise auch Familienkasse
  3. Die Anzahl der Verdienste spielt im H4 / Alg2, keine Rolle; im Grundsatz wird das gesamte Einkommen wie ein einziges berechnet.

Wenn Du weniger verdienst, als Dein errechneter Bedarf beträgt, kannst Du Aufstockung erhalten. Beantragen musst Du es bei der Arge. Nebenverdienst kannst Du statt Aufstockung machen, es sei denn, beide Jobs bringen zusammen immer noch zu wenig ein.

  1. 870 Euro ist die Einkommensgrenze für Einzelpersonen. Bei Paaren oder Familien wird es komplizierter...
  2. bei der Arge
  3. einen Nebenjob neben dem Hauptjob und Hartz4 ?
parryhotter 
Fragesteller
 22.08.2010, 22:13

meinst du damit nettoeinkommen??

Deine Miet- und Betriebskosten werden auch noch mitgerechnet.