Von Hartz4 leben und Geld mit Aktien besparen ist das möglich?

6 Antworten

Wenn ich 5.000,- Vermögen habe und laut SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen davon 6.000,- absetzen kann, bekomme ich trotz meines Vermögens ALG II.

Wenn sich mein Vermögen aber auf über 6.000,- erhöht, etwa durch die Kursentwicklung an einer Börse, habe ich eine Zeit lang keinen Bedarf mehr an ALG II. Dazu schreibt SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen Absatz 4:

(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn sich das Vermögen z.B. auf 6500€ entwickelt, so ist es aber noch nicht realisiert, sprich ausbezahlt, weil es 3 Tage später wieder auf 5500€ fallen kann und 2 Tage später sich wieder auf 6500€ erhöhen kann.

D.h. dann müsste man der Agentur für Arbeit jeden Tag eine Meldung machen wann das Vermögen über bzw. unter den 6500€ ist.

Die Agentur für Arbeit müsste dann jeden Tag eine neue Berechnung machen. Kann ja sein, dass man 2 Wochen krank im Bett liegt und den Aktienkurs nicht verfolgen kann, was passiert dann?

Klar.

Die Vermögensgrenzen findest du übrigens in § 12 SGB II.

  • 750,- € pro Lebensjahr als dedizierte Altersvorsorge
  • 150,- € mind. 3.100,- € allgemein als Vermögen
  • 750,- € für notwendige Anschaffungen

Dividenden wären Einkommen und realisierte Kursgewinne ebenso.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

750 pro Jahr als Altersvorsorge :D Wie geil ist das denn. Da kann man ja richtig einen draufmachen im Alter^^

@Photon123

Das wären etwa 50.000,- € mit 67 Jahren. Bei einem Rentenfaktor von 20,- € pro 10.000,- € Guthaben sind das etwa 100,- € pro Monat, wenn man es verrenten lassen würde.

Ob man davon "einen draufmachen kann" in 10, 20, 30, 40 Jahren wage ich zu bezweifeln.

@kevin1905

Genau das wollte ich damit ja sagen ;) Ein lächerlicher, realitätsferner Betrag.

@kevin1905

Gilt das nur für Private Rentenversicherung oder auch als selbst aufgelegter ETF Sparplan mit den 50.000€?

@Studentin2001

Nur eine private Rentenversicherung hat einen Rentenfaktor...

@kevin1905

Das heißt man muss das Geld faktisch irgendwelchen Maklern in den Rachen schieben. Ok, danke. Am besten hat man soviel Geld, dass es egal ist, wenn man mal ein paar Monate arbeitslos ist und das Amt nicht braucht. Achso, am Anfang gibt es ja eh erstmal Alg 1.

@Photon123

Das ist nicht gerade viel! Die Grundrente im Alter ist leider nicht höher als Hartz4.

@Studentin2001
Das heißt man muss das Geld faktisch irgendwelchen Maklern in den Rachen schieben.

Denn für eine Beratungs- und jahrzehntelange Betreuungsleistung Geld zu verlangen wäre ja unerhöhrt. Sorry aber ich kann dieses Vermittlerbashing nicht mehr höhren.

Nein das Gesetz schreibt dir nicht vor in welcher Form du deine Altersvorsorge zu betreiben hast!

Ich habe lediglich gesagt das Wort Rentenfaktor kommt nur dort vor, wo eine (lebenslange) Rente gezahlt wird und ein Entnahmeplan aus ETFs oder Fonds ist eben keine Rente.

@kevin1905

Sorry, heute kein Bezug dazu.

Das ALG II reicht gerade, um die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken. Da bleibt nichts übrig, um mit Aktien zu spekulieren.

Außerdem kann man nicht mit Aktien schnell viel Geld verdienen. Die Phantasievorstellungen mit einem Einsatz von einigen hundert Euro in einem Jahr zehntausend zu gewinnen, sind unrealistisch. Sie glauben, da lädt man sich eine APP herunter auf das Handy - und los gehts. Das sind keine Aktien sondern Hebelprodukte und CFD-Kontrakte. Die meisten Leute verlieren dabei das eingesetzte Kapital. Also - das ist nichts für einen ALG Bezieher!

Die Hartz4 Freundin kann doch einen reichen Freund haben der ihr Geld für das Aktienkonto schenkt? Ist doch möglich.

@Timmmy2001

Da soll sie das Geld dankbar annehmen und dem Konsum zuführen. Sie sollte nett zu dem Freund sein, damit die Geldquelle nicht so schnell versiegt.

@decordoba

Aber durch Aktien entsteht immer neues Geld aus dem nichts. Sprudelnde Geld Quelle welche man dann als Hartz Empfänger für Konsum etc einsetzen kann.

@Timmmy2001

Natürlich nicht. Wenn die Kohle auf seinen Namen läuft muss er blank ziehen und bekommt hoffentlich für den Rest des Lebens keinen Cent mehr vom Steuergeld für den Betrug.

@kanonierXYZ

Warum betrug wenn man immer unter dem Schonvermögen liegt? Man macht doch nix illegales.

@Timmmy2001

Unter dem Schonvermögen ja. Und was machst du wenn du 30% Gewinn hast? Willst du den Gewinn dann verschleiern, abheben und ausgeben? Mieteinnahmen, Zinseinnahmen und Gewinne müssen angegeben werden. Wenn du es nicht angibst ist es Hinterziehung und Erschleichung von Sozialleistungen. Dann streicht man dir hoffentlich für den Rest des Lebens Hartz4.

@kanonierXYZ

Das müßte man im Vorfeld natürlich berechnen, so das die Zinseinkünfte unter dem Schonvermögen liegen und es keine Probleme gibt. Von dem Geld kauft man sich halt Haushaltsgegenstände wie iPhone, XBox, neuen grossen Fernseher etc... danaben läßt man die restlichen Aktien weiter laufen.

@Timmmy2001

Wenn eine Frau einen Sugardaddy hat, lässt sie ihn alle diese Dinge bezahlen. Da braucht sie keine Aktien. Vergiß das - ALG 2 und Aktien, das läuft nicht.

@Timmmy2001

Hartz4 ist nur für das nötigste und nicht um iPhones etc zu kaufen. Du solltest dein Leben besser auf die Reihe kriegen in dem du die Zeit nutzt dich fit für einen Job zu machen.

@Timmmy2001

Auch eine Schenkung (> 50,- € p.a.) ist Einkommen und wird auf den Bedarf angerechnet.

@Timmmy2001

Aber durch Aktien entsteht immer neues Geld aus dem nichts.

So ein Quatsch.

@kanonierXYZ
Und was machst du wenn du 30% Gewinn hast?

So lange nicht realisiert wurde ist er nicht zugeflossen und daher kein Einkommen. Auch wäre die Frage in welchem Zeitraum 30% Gewinn entstehen? 1 Jahr, 10 Jahre?

Das ALG II reicht gerade, um die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken. Da bleibt nichts übrig, um mit Aktien zu spekulieren.
  1. Grundsätzlich richtig aber auch bei SGB II Bezug kann man je nachdem sicher was auf Seite legen, bzw. ist dies auch so vorgesehen laut Zusammensetzung des Regelbeitrags.
  2. Aktien und Spekulation sind nicht unbedingt das gleiche paar Schuhe. Sparpläne funktionieren bei den meisten Anbietern schon ab 25,- € im Monat. Ob man dann als Anfänger zwingend Einzelaktien besparen sollte, ist eine andere Frage.

Dem Rest stimme ich voll und ganz zu.

Doch das könnte was sein, damit man schneller Hartz 4 bekommt und verliert alles.

5000 ist die Grenze bei der Sozialhilfe nach SGB 12.

In der Theorie geht das klar, in der Praxis oft nicht. Mit der nächsten Überweisung hätte man dann ja bis zum Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto, so dass viele Sozialaemter unrechtmäßig erst Mal die Leistungen einstellen.

Dann verkauft man halt eben paar Aktien und kauft sich davon zB ein neues iPhone, so das man darunte liegt

@Timmmy2001

Harz 4 und iPhone? Dir muss es ja prächtig gehen.

@Timmmy2001

Verkauf = Zufluss von Einkommen = Anrechnung auf den Bedarf.

@Timmmy2001

Eine Umwandlung von Aktien-Vermögen in Vermögen in Form von Elektronik-Artikeln führt nicht dazu: "(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen: (1) angemessener Hausrat," (§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen)!

Ja stimmt, immer wenn der Geldeingang kommt ist die Wahrscheinlichkeit groß dass man darüber liegt und wenn man darunter liegt muss man es wieder melden und bei darüber auch, ggfs jeden Tag. Die werden dann verrückt werden mit dem berechnen.

Geht sowas beim Jobcenter klar, so das man weiter Hartz 4 Geld bekommt?

Nur solange das zulässige Schonvermögen nicht überschritten wird, und die Aktienerlöse werden als Einkommen/Einnahmen auf das ALG 2 angerechnet.