Bekommt man bei 900 Euro netto und 300 Euro Warm-Miete noch aufstockendes H4?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst muss einmal geprüft werden,welchen Anspruch du bei Wohngeld hättest,denn diese Leistungen sind vorrangig zu beantragen !

Nur wenn du nach der Zahlung des Wohngeldes laut SGB - ll immer noch bedürftig sein würdest,stünde dir diese Aufstockung durch das Jobcenter zu.

Du müsstest dir also erst einmal einen Wohngeldrechner suchen und es ausrechnen lassen,aber am besten gehst du direkt zum Wohngeldamt und lässt dir deinen Anspruch unverbindlich mal ausrechnen,dann könntest du dir den Antrag auf Wohngeld evtl.sparen und gleich eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen.

Jetzt zu deinem Anspruch laut SGB - ll :

Lebst du alleine in deiner Wohnung oder nur mit Kind,also Alleinerziehend,würde dir ein Regelsatz von 391 € zustehen.

Dazu kommen dann deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,also deine warm Miete. Bei 300 € warm Miete,dürfte diese auf jeden Fall angemessenen sein.

Es würden dir alleine 45 qm - 50 qm Wohnraum zustehen,was dieser in deiner Stadt kosten dürfte,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen. Denn diese Kosten sind Regional unterschiedlich hoch.

Bei 900 € Netto hast du in etwa 1200 € Brutto,denn danach wird dein Freibetrag ( Freibeträge ) berechnet.

Von 1200 € Brutto,hättest du min.300 € an Freibeträgen ( kann sich durch arbeitsbedingte Fahrkosten noch erhöhen ) diese würden dann von deinen 900 € Netto abgezogen. Es blieben also noch 600 € anrechenbares Einkommen übrig.

600 € anrechenbares Einkommen minus 391 € Regelsatz = 209 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Du hättest also nach SGB - ll noch einen Anspruch auf 91 € Aufstockung.

Deshalb wird bei dir evtl.nur Wohngeld infrage kommen,denn das dürfte etwas mehr sein.

Erstmal danke. Doch wo steht, dass man vorrangig um Wohngeld ansuchen muss? Höre ich zum ersten mal. Und Wohngeld und H4 darf man sowieso nicht gleichzeitig beziehen soweit ich weiß. Das Wohngeld ist ohnehin sehr gering. So kann der H4-Zuschuss 400 Euro/Monat ausmachen, während Wohngeld gerade mal 50 Euro ausmachen würden.

@Lukas1990

Es kann dir natürlich keiner vorschreiben das du ALG - 2 beantragen musst,wenn du auch die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllst !

Dazu musst du min.80 % deines dir zustehenden ALG - 2 Bedarfs aus eigenem Einkommen decken können.

Den Hinweis bekommst du,wenn du mal einen Wohngeldrechner zur Hand nimmst und deinen nicht so hohen Verdienst und deine anderen Angaben eingibst. Dann kommt zum Schluss der Hinweis,das man ggf.einen höheren Betrag durch ALG -2 bekommen würde.

Es wird ja keiner freiwillig auf 350 € im Monat verzichten,mal bei deinem Beispiel zu bleiben,wenn man 400 € ALG - 2 Aufstockung bekommen könnte oder nur 50 € Wohngeld,es sei denn,man erfüllt die Voraussetzungen ( Schonvermögen ) nicht und hätte dadurch eh keinen Anspruch.

Aber anders herum,kann das Jobcenter verlangen,das man Wohngeld beantragen muss,wenn nach der Zahlung des Wohngeldes keine Bedürftigkeit laut SGB - ll mehr vorhanden ist.

Das ganze ist gesetzlich so geregelt.

Bei deinen 900 € Nettoeinkommen und deinen 300 € warm Miete,hatte ich dir ja geschrieben,das du bei 1200 € Brutto,min.300 € an Freibeträgen absetzen kannst.

Wenn man dann von deinen anrechenbaren Einkommen,also 600 €,deinen Regelsatz von 391 € abzieht,bleiben noch 209 € übrig,welche dir auf die Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet würden.

Du hättest also einen Anspruch auf 91 € Aufstockung durch das Jobcenter.

Bekommst du aber angenommen 150 € Wohngeld,würde dein Antrag auf ALG - 2 abgelehnt,weil du durch den Bezug des Wohngeldes nicht mehr bedürftig wärst.

Beziehen kann man immer nur eine Leistung,entweder Wohngeld oder ALG - 2 !

@isomatte

Ich habs mal ausgerechnet. Gibt ja einen Wohngeld-Rechner im Netz.. also Anspruch auf Wohngeld hätte ich genau 0,00 Euro ;-) Mit der H4-Aufstockung hast Du Recht. Ich würde 88 Euro Aufstockung erhalten. Danke!

@Lukas1990

BITTE SCHÖN !

Und die Rundfunkgebühren sparst du dadurch auch noch,du bekommst dann mit deinem Bescheid eine Befreiung mit zugeschickt,die auf den Bewilligten Zeitraum deiner Leistungen ausgestellt ist,in der Regel sind das 6 Monate.

Diese Befreiung schickst du dann nach Köln an die Rundfunkzentrale,würde ich an deiner Stelle per Einschreiben mit Rückschein machen,es kommt dort auch manchmal was abhanden.

Danke noch mal für den Stern

Schönes Wochenende

isomatte

Ja, grob überschlagen könntest du noch um die 50 Euro Alg 2 bekommen. Vorausgesetzt die Wohnung zählt in deinem Umkreis als angemessen.

Wohngeld ist vorrangig zu beantragen,wenn danach keine Bedürftigkeit laut SGB - ll mehr vorliegt !

@isomatte

Wohngeld ist aber in der Regel sehr wenig. Aufstockendes H4 kann mehrere 100 Euro/Monat betragen, Wohngeld ist meist nur sehr wenig.