Darf man selbstgemachte Fanartikel verkaufen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme mal das Spongebob-Beispiel auf: Wenn du etwas baust/bastelst, wo deine eigene Illustration von einem Schwamm mit Augen drauf ist, dann ist das unproblematisch, sofern du:

  1. Den (geschützten!) Namen "Spongebob" nicht abdruckst
  2. Der Schwamm nicht eindeutig Spongebob darstellt, sondern auch ein anderer Schwamm mit Augen sein könnte.

Wenn du entweder 1. oder 2. nicht vermeiden kannst, dann musst du Spongebob beim Rechteinhaber lizensieren. Damit zahlst du dann an den Rechteinhaber für das Recht, seine Marke für deine Verkaufszwecke zu nutzen.

Wenn du nicht lizensierst, musst du deine eigene Marke schaffen und diese vermarkten. Ist die Ähnlichkeit zu einer geschützten Marke zu groß, dann wird dein Produkt als "Plagiat" bezeichnet.

Das ebay-Beispiel ist grenzwertig. Für den Privatgebrauch darfst du Spongebob-Bilder und den Namen verwenden wie du möchtest. Sobald es an das Verkaufen geht, kann es Schwierigkeiten mit dem Urheberrecht geben. Bei Einzelstücken im nicht-kommerziellen Verkauf von Privat an Privat ist das wahrscheinlich unproblematisch (da lasse ich mich aber auch eines besseren belehren!). Sobald du aber so viel herstellst und verkaufst, dass du das als Gewerbe anmelden müsstest, dann kommst du um die Lizenz nicht umhin - wenn es denn "Spongebob" sein soll.

Okay,das klingt soweit ziemlich schlüssig... Aber von "viel" herstellen und verkaufen kann wohl keine Rede sein,ich rede von 1 oder 2 Artikeln im Monat vielleicht um ein kleines Taschengeld zu verdienen ;)

@LadyP87

Wenn der Rechteinhaber das mitbekommt und der Ansicht ist, dass du eine Lizenz hättest erwerben müssen, kann das halt Ärger bedeuten.

Die Anwälte des Rechteinhabers können sich da einiges einfallen lassen. Es könnte sein, dass es genügt, wenn du eine Unterlassungserklärung unterzeichnest. Es könnte aber auch sein, dass du wettbewerbsrechtlich belangt wirst, ggf. lässt sich auch Rufschädigung vermuten.

Wie teuer das werden kann, hängt von Art und Umfang dessen ab, was du genau vorhast. Eine etwaige Strafe würde vsl. in Relation gesetzt werden zu dem Umsatz/Gewinn, den du erwirtschaftet hast - würde dich also wahrscheinlich nicht ruinieren. Wenn du ganz sicher gehen willst, solltest du vielleicht deswegen mal ein Gespräch mit einem Anwalt führen (Markenrecht, Wettbewerbsrecht).

Ich würde da einfach mal beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und mich dort erkundigen. Die sollten sowas eigentlich wohl wissen. ich selber habe keine Ahnung nur könnte ich mir vorstellen dass es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handeln könnte,denn oftmals haben die "Stars" das Urheberrecht auf namen,Figuren etc....könnte sein,dass die dir dann einen Strich durch die Rechnung machen. Lieber mal nachfragen :-) Alles gute und viel Erfolg :-)

Vom verletzten Markenrecht abgesehen, müsstest du auch auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, sobald du etwas anbietest, was du selber für den Verkauf hergestellt hast. Egal ob du 2 oder 2000 im Monat verkaufst.

naja eigentlich sind es schon plagiate. wenn du z.b. ein pokemon kuscheltier verkaufst ohne die entsprechenden lizenzen von nintendo erworben zu haben, ist es ein plagiat. du kopierst damit vllt. kein vorhandenes kuscheltier, aber das design der pokemons und den markennamen pokemon usw.