Bekommt meiner Mutter nun die Wohnung oder nicht?

7 Antworten

Ja, aber nur einen Teil der Miete bekommt sie vom Amt. Die Differenz muss sie selber tragen.

ABER: Da steht das es nicht als Antragsstellung gewertet wird! Es ist nur eine Beurteilung obs passen würde, nicht das die Kosten beantragt wurden!

Hairlocke2 
Fragesteller
 09.06.2021, 18:50

Ok, das wäre für sie kein Problem. Wie können wir dann jetzt vorgehen?

Sunnyday1981  09.06.2021, 18:52
@Hairlocke2

Ihr müsst einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt stellen.

Das ist kein Bescheid, weder eine Bewilligung noch eine Ablehnung, den Antrag auf Kostenübernahme muss sie noch stellen und dann gibt es auch einen Bescheid, dazu ist die jetzige Info gedacht, darin steht das die jetzige Bruttokaltmiete von 390 € nicht angemessen wäre.

Also die Kostenübernahme nach Antragstellung sehr wahrscheinlich abgelehnt würde, also zumindest die unangemessene Bruttomiete und nur die angemessene von 380 € gezahlt würde.

Das aber nur dann, wenn ihr dem Jobcenter ein passendes Angebot vorlegen könnt, denn zieht ihr ohne der schriftlichen Zusicherung für die Kostenübernahme im Zuständigkeitsbereich eures Jobcenters um, was euch keiner verbieten könnte, dann würde es im Regelfall nur die bisher bewilligte Miete geben, wenn die neue höher als die alte wäre.

Dazu würde es dann unter anderem keine Hilfe für den Umzug geben, ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde man im Normalfall dann auch nicht bekommen und auch eine später evtl. anfallende BK - Nachzahlung müsste man dann ggf. selber übernehmen.

Die Wohnung ist knapp 10 € zu teuer, daher werden nur 380€ übernommen, den Rest müsst ihre selber aufbringen. Bei 10 € sollte das kein Problem sein.

Der Brief ist aber nur zur Info, den Antrag auf die Kostenübernahme etc. müsst ihr trotzdem noch stellen.

Hairlocke2 
Fragesteller
 09.06.2021, 19:09

Ok. Und wenn sie dann den Antrag stellt, kann das trotzdem abgelehnt werden weil es um die 10 Euro geht?

Neugierig1971  09.06.2021, 19:13
@Hairlocke2

Nein, aber man bekommt dann keine Umzugskosten bewilligt oder keine Kredit für die Kaution und so.

Es ist aber im Prinzip nur eine bürokratische Formulierung.

Sie hat die Übernahme der Miete beantragt in Höhe von 390€ und das wurde abgelehnt.

380 € würden aber bewilligt. Sie muss nur vor dem Unterschreiben des Mietvertrages noch den richtigen Antrag stellen.

Ob sie die Wohnung bekommt entscheidet der Vermieter, nicht das JC.

Laut dem Schreiben wird nur erläutert welche Kosten der Unterkunft angemessen wären. Das ist keine Zusage das dass JC die Kosten übernimmt.

Da steht, dass die Wohnung unangemessen ist, und das Jobcenter die Miete nicht voll übernehmen. Ob sie die Wohnung bekommt, steht da nicht drin. Denn das Jobcenter ist ja nicht der Vermieter.