Bekommt der Arbeitgeber/ die Uni/ die Schule wer auch immer, nach einem Schul-/ Arbeitsunfall die

2 Antworten

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Die Diagnose geht weder den Arbeitgeber noch irgendeine andre Stelle etwas an. Lediglich die BG als Kostenträger oder die Krankenkasse sieht die ärztliche Diagnose. Diese sind ihrerseits natürlich ebenfalls zum Schweigen verpflichtet. Ein Arzt darf nur auf richterlichen Beschluss z. B. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Verstorbenen an die Polizei geben. In einem Unfallbericht, den der ARBEITGEBER an die BG verfassen muss, stehen nur die Tasachen, wie: Person X ist die Treppe runter gefallen. Ende.

nein !!! die diagnose kann und darf nicht einfach rausgegeben werden... berufsgenossenschaft bekommt lediglich eine unfallmeldung und wenn die einen arzt beauftragen, dann darf DER die diagnose von deinem behandelnden arzt anfordern, jedoch nur mit deiner zustimmung das du deinen arzt von seiner ärtzlichen schweigepflicht entbindest

die uni und ein arbeitgeber bekommen nie eine diagnose die steht auch nie auf eine arbeitsunfähigkeit drauf sondern nur für die krankenkasse

also keine panik