Bekommt das "Opfer" eine Schlägerrei meine Adresse raus, wenn es Anzeige erstattet?

16 Antworten

du solltest auch anzeige erstatten und der polizei von der bedrohung berichten. außerdem solltet ihr versuchen zeugen zu finden, die den ganzen vorfall beobachtet haben!

Elster79  19.10.2009, 08:13

eben.. rein rechtlich gesehen handelte es sich ja um notwehr und darauf würd ich auch plädieren.

Meinereiner67  19.10.2009, 08:18
@Elster79

ja nee, is klar.-- Notwehr muss man beweisen.--Wenn die Anderen auch nicht alleine waren wars das mit beweisen.

also ich würde noch mal zur polizei gehen und eine gegen anzeige machen un schildern dass du bedroht wurdest.

danke für die schnelln antworten. hier ein paar anmerkungenen.

bevor anwälte eingeschaltet werden, muss es doch erst mal zur aufnahme eines prozesses kommen...oder?

ich meine, es steht aussage gegen aussage und es gibt zeugen. kumpels von uns und kumpels von denen. die wahrscheinlichkeit, dass der fall überhaupt vor gericht geht, ist doch gering, da sich aufgrund der zeugenaussagen keine eindeutiges ergebnis bilden lässt.

ach ja... diese klugen ratschläge wie "ich hätte vorher überlegen sollen..." nerven! 1. ja, ich war betrunken, aber ich werde dadurch nicht aggressiv. 2. wenn ich tätlich angegriffen werde, wehre ich mich, bevor ich tot getreten werde!

das ist aber genau das, was mich so nervt. ICH als OPFER werde in die täterecke geschoben...

wueselduesel  19.10.2009, 08:36

An die dummen Kommentare musst du dich hier gewöhnen, das ist leider so.

Warte erstmal ab, die Poliezi wird sich schon melden, wenn noch was unklar sein sollte. Ich glaube auch nicht, dass es zu einem Verfahren kommt. Aber man kann nie wissen.

frreyourmind  19.10.2009, 08:39
@wueselduesel

Ich verstehe die Problematik hier nicht!Mach doch einfach eine Gegenanzeige und die Sache ist erledigt.

Warte erstmal ab. Für die nächsten Tage ein paar Sicherheitstipps. Am Telefon nur "Ja?" oder "Ja bitte?" sagen, niemals den Familiennamen o.ä.. Allen Angehörigen einhämmern, dass man die Tür nicht einfach aufreisst sondern erst durch den Spion oder die Gegensprechanlage abcheckt wer da ist, eventuell Weitwinkelspion installieren, auf Unregelmäßigkeiten achten (fremde Autos, seltsame Leute etc.) und ggf. die Kennzeichen notieren. Viel Glück

Um mal die Frage zu beantworten: Wenn Du Anzeige erstattest, wird bei der Polizei eine Akte über den Fall angelegt. Wenn der Täter sich dagegen wehrt und einen Anwalt beauftragt, kann dieser Akteneinsicht beantragen und bekommt diese im Regelfall auch. Dort sind dann dann Deine Daten einsehbar. Es liegt am Anwalt, diese an seinen Mandanten weiterzuleiten oder nicht. Generell kann man davon ausgehen, dann der Anwalt natürlich auf seiten seines Mandanten steht. Der andere könnte nun z.B. Gegenanzeige ersatten. Für die Erstattung der Anzeige hat man 3 Monate Zeit.