Ich bin Minderjährig und arbeite bei Junge die Bäckerei, steht mir Urlaub zu?

4 Antworten

Ja - nach dem Bundesurlaubsgesetz auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr - bedeutet: soweit Du an 2 Tagen pro Woche arbeitest 8 Tage Urlaub.

Erhalten die anderen Kräfte mehr als 4 Wochen Urlaub , so steht auch Dir entsprechender Urlaub zu.

Dir steht wie jedem Arbeitnehmer Urlaub zu. Mindestens der gesetzliche Ansprüche für Jugendliche. Da Du nur Teilzeit arbeitest , bekommst du entsprechend TeilzeitUrlaub.

25 Tage bei Vollzeit. https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rheinflip  21.09.2018, 19:45

Sry, 27

Selbstverständlich steht Dir bezahlter Urlaub zu. Auch beim Minijob gilt das Bundesurlaubsgesetz (wie auch alle anderen Arbeitsgesetze).

Der Mindesturlaub beträgt vier Wochen. Wenn man fünf Tage/Woche arbeitet, sind das 20 Urlaubstage. Arbeitest Du z.B. an zwei Tagen/Woche, stehen Dir acht Urlaubstage zu. Haben die Kollegen mehr als vier Wochen Urlaub, musst auch Du mehr Urlaubstage bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rheinflip  21.09.2018, 19:40

Jugendliche!

Auch minijober haben den Anspruch auf den gestzlichen, bezahlten MIndesurlaub.