Bekomme ich den Unterschied von der Schwerbehindertenrente zur Erwerbsminderungsrente nachgezahlt?

5 Antworten

Nein. Die Schwerbehindertenrente wird NUR auf Antrag gezahlt.Wenn du keinen Antrag gestellt hast, dann wird diese Rentenart überhaupt nicht gezahlt. Die DRV ist auch nicht verpflichtet, auf jede mögliche Rentenart hinzuweisen.Hier gibt es KEINE Nachzahlung für dich, da du ja anscheinend jetzt eine Altersrente bekommst. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist ausgeschlossen.

An Konrad : ich erhalte bereits eine normale Altersrente seit letztem Jahr, sie ist aber kaum hoeher als die Erwerbsminderungsrente vorher, weil man die ja weiter erhaelt (mit Abzuegen von der regulaeren Rente).

Konrad Huber  01.08.2017, 10:24

sie ist aber kaum hoeher als die Erwerbsminderungsrente vorher, 

Antwort:

Dies ist eher die Regel als die Ausnahme, wenn Sie ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abgeführt haben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Da du ab Beginn der Erwerbsminderungsrente keine Beiträge gezahlt hast, wird die Schwerbehindertenrente vermutlich nicht höher sein als die Erwerbsminderungsrente.

Leider hast du nicht geschrieben, wie alt du bist bzw zu Beginn der Erwerbsminderungsrente warst und wie es zur Antragstellung auf diese Rente kam.

touchy999 
Fragesteller
 02.07.2017, 17:52

wie auchaus meiner Frage hervorgeht, war ich 63 Jahre alt als ich Erwerbsminderungsrente bekam, aus gesundheitlichen Gruenden. Die Schwerbehindertenrente haette ich ohne Abzuege erhalten koennen, im Gegensatz zu der Erwerbsminderungsrente, darum geht es mir..

Lissa  02.07.2017, 20:53
@touchy999

Ist in deiner Rente denn überhaupt ein Abzug? Denn Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente entstehen nur, wenn man jünger ist. 

Wie sieht denn der Zugangsfaktor in deinem ersten Rentenbescheid aus?

touchy999 
Fragesteller
 04.07.2017, 10:15
@Lissa

in den Rentenbescheiden war immer ein Unterschied von ca. 70 Euro zwischen normaler Altersrente und Erwerbsminderungsrente. Da ich mit 63 Jahren zum ersten Mal Erwerbsminderungsrente erhielt, muss doch auf jeden Fall ein Abzug gewesen sein, ich glaube 10 Prozent, was bei Schwerbehindertenrente nicht ist. Hab gestern bei der RV angerufen, selbst die koennen mir nicht sagen ob es einen gravierenden Unterschied macht, da bei der Erwerbsminderungsrente anscheinend auch noch hochgerechnet wird. Ich werde jetzt auf jeden Fall versuchen die Schwerbehindertenrente zu beantragen, da meine Krankheit bereits vor 63 Jahren, also vor Antrag auf Schwerbehinderung, bestand. Vielen Dank.

Bekomme ich den Unterschied von der Schwerbehindertenrente zur Erwerbsminderungsrente nachgezahlt?

Nein.

warum sagt einem das niemand, z.B. auf dem Amt auf dem man den Schwerbehindertenausweis erhaelt

Weil niemand dazu verpflichtet ist. Jeder Bürger kann sich selbst informieren.

Was soll eine Schwerbehindertenrente sein?

Renten werden grundsätzlich auf ANTRAG gezahlt. Und zwar frühestens ab dem Antragsdatum