Beitragshöhe ges. Krankenversicherung bei Einnahmen aus Vermietung

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14,9% zur Krankenversicherung, 1,95% zur Pflegeversicherung, wenn Du kinderlos und unter 23 bist zahlst Du nochmal 0,25% Zusatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose.

Hallo, Du musst den gleichen Prozentsatz zahlen wie Dein Mann, allerdings beide Anteile, also den vollen Beitragssatz = ArbN und ArbG-Anteil. Außerdem ist dieser Beitragssatz von den Brutto Einnahmen zu zahlen, nicht nur von dem Betrag von 1.200€. Dies ist vergleichbar wie Lohn. Da zahlt man seinen Beitrag ja auch auf das Bruttoeinkommen und nicht nur auf das zu versteuernde Einkommen. In der Lohnabrechnung Deines Mannes kannst Du mehr rauslesen.

Hanna99 
Fragesteller
 24.02.2011, 10:03

Hallo VersBerater,

ich hab noch mal bei der tk geschaut, das deckt sich meines erachtens nicht mit deiner aussage. dort heisst es: "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Hier berücksichtigt die TK die Bruttokaltmiete. Abziehen können wir hiervon zum Beispiel Werbungskosten, Investitionen zur Instandhaltung, Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverminderung (AfA).

Also ich meine auch, das man die 14,9 + pflege auf die einnahmen ABZÜGLICH Kosten zahlt.

Ontario  28.04.2021, 08:32
@Hanna99

Das dürfte so nicht stimmen. Die KK verlangt den Beitrag von der Bruttosumme, also von den Mieteinnahmen ohne Abzug irgendwelcher steuerlicher Vorzüge.

Ich bin freiberuflich tätig und stelle Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus. Diese Bruttoeinnahmen gelten für die KK zur Festsetzung der Beitragshöhen. Ich muss im Grunde auch für die Mehrwertsteuer, die in so einem Fall als Einnahme gilt, meinen Beitrag bezahlen, obwohl die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss und für mich keine Einnahme ist.

Das führt dazu, dass ich im Monat als freiwillig Versicherter 916.--€ an Beitrag in die GKV einzahle.

15 % will die Krankenkasse von allen Einkünften,viele auch schon 15,5 %.Du musst ja deine Einkommennachweise der Krankenkasse schicken und die berechnen dann die Höhe Deiner Versicherungssumme.Machst Du es nicht,und es kommt irgendwann raus,musst Du alles nachzahlen,da sind die unerbitterlich und vielleicht noch eine Geldstrafe.

sprich unbedingt mit deinem steuerberater da gibt es prima möglichkeiten. Er wird das wissen ;-).

Hanna99 
Fragesteller
 24.02.2011, 10:04

was sind prima möglichkeiten?bin neugierig