Vermindert Einnahme aus Vermietung aus GbR Elterngeld?

1 Antwort

Das kommt ganz darauf an, wie die Sache hinterher auf dem Steuerbescheid erscheint, denn nur darauf achtet die Elterngeldstelle. 

Steht das Ganze tatsächlich als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" im Steuerbescheid, dann spielt es keine Rolle. Wenn das aber aufgrund der GbR letztlich als selbstständige Einkünfte (aus einem Vermietungsgewerbe bspw.) gelistet wird, dann wird es mit dem Elterngeld verrechnet. 

Die Photovoltaikanlage wird übrigens auch angerechnet und macht dich aus Sicht des BEEG zusätzlich zu einer Selbtstständigen, wodurch sich der Bemessungszeitraum verschiebt. Er wäre dann nicht mehr 12 Monate vor Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt, also in deinem Fall 2016.