Beiträge für den Fussballverein nachzahlen,obwohl man seit 3 Jahren nicht mehr spielt

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Leider geht aus der Darstellung nicht hervor, wie alt der Junge ist, bzw. war. Bei Kindern sollte die Abmeldung schon durch die Eltern erfolgen, die es ja auch anmelden. Sie sollten einfach mal den Verein aufsuchen und mit diesem reden. Natürlich hat der Verein für die Mitgliedschaft auch Ausgaben gehabt und bei Fußballvereinen geht von den Mitgöliedsbeiträgen der größte Teil an die Finanzierung der Kreisfachverbände. Der verein hatte also durch aus Ausgaben für Ihren Sohn, auch wenn er nicht zum Training erschienen ist. Der Verein hat also schon durchaus einen berechtigten Anspruch! Andererseits ist ein gespräch dennoch lohnend, denn wenn der Verein wirklich dtrei jahre braucht, um Rückstände festzustellen, dann benötigt er das Geld anscheinend nicht so dringend. Ich denke schon, dass es eine Gesprächsbasis geben wird. Ich denke auch, dass in der Satzung des Vereins geregelt ist, dass man bei Strafe des Ausschlusses höchstens, wenn überhaupt, ein Jahr im Rückstand sein darf. Sprechen Sie also mit der Geschäftsstelle oder einem Vorstandmitglied und erklären Sie die eingetretene Situation. Der Verein wird sicherlich von seiner Forderung Abstand nehmen, wenn es ihm wirklich um die Kinder mund nicht die Eintreibung von mehrjährigen Außenständen ehemaliger Fussbalsteppkes geht.

JotEs hat fast alles schon geklärt. Es fehlt nur noch eine weitere entscheidende Frage. Ist Ihr Sohn überhaupt berechtigt, die Austrittserklärung abzugeben. Ihrem Schreiben nach habe ich die Vermutung, dass Ihr Sohn noch nicht volljährig ist und den Beitrittsantrag auch nicht rechtswirksam unterschreiben konnte. Ich gehe davon aus, dass die Erziehungsberechtigten die Beitrittserklärung unterschrieben haben und somit auch die Erziehungsberechtigten den Austritt des Sohnes erklären müssen.

Ist sowas rechtens??

Ist es.

Man hätte sich doch gleich nach dem ersten Jahr melden können.

Können ja, aber nicht müssen.

und sagte seinem Trainer dass er Austritt.

Das reicht nicht. Wie bei jedem Vertrag muß dem Vertragspartner i. d. R. eine Kündigung schriftlich erteilt werden. Auch wenn es "nur" ein Fußballverein ist.

Nach einem Jahr hatte er keine Lust mehr dazu und sagte seinem Trainer dass er Austritt.

Eine Austrittserklärung muss nicht schiftlich erfolgen, nicht einmal dann, wenn die Satzung es fordert, denn eine solche Forderung wäre eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Es genügt eine mündliche Erklärung. Diese allerdings muss gegenüber dem Verein erfolgen. Dazu genügt es, dass man sie gegenüber einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes abgibt.

Die Frage ist also: War der Trainer zum Zeitpunkt der "Austrittserklärung" des Sohnes vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes des Fußballvereines?

Wenn ja, dann ist die Erklärung korrekt abgegeben worden und die Mitgliedschaft endete zum nächstmöglichen Termin gemäß der Satzung.

Wenn nein, dann ist die Austrittserklärung unwirksam, weil sie nicht gegenüber dem Verein erklärt wurde. Damit aber besteht die Mitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht weiterhin.

Beitragsansprüche, die in 2008 entstanden sind, sind allerdings inzwischen verjährt.

Verträge, gerade die bei denen Geld eine Rolle spielt, sollte man immer(!) schriftlich kündigen. Sicherlich hätten die sich auch früher melden können aber warum, wenn sie mehr Geld einkassieren können weil (ehemalige) Mitglieder nicht richtig kündigen.