Beim Graffiti-Sprayen erwischt. Welche Folgen?

5 Antworten

5000 bis 10000 Euro Strafe sind realistisch, die Reinigungsarbeiten sind sehr aufwendig

Ich bin froh darüber das sie dich erwischt haben, über so einen Unsinn reg ich mich schon Jahre auf

Lass bitte solche Aktionen in der Zukunft und respektier einfach das Bayern München der beste Verein der Welt ist und 100 Klassen besser als der neue Zweitligist Nürnberg ist

BenscoxD  02.07.2014, 16:01

@cewe1 das ist wirklich toll das du Bayern Fan bist aber er vielleicht nicht und viele andere Leute auch nicht also sowas wie

respektier einfach das Bayern München der beste Verein der Welt ist und 100 Klassen besser als der neue Zweitligist Nürnberg ist

geht schonmal garnicht ...

madquad  03.07.2014, 11:02

wie kindisch ist denn das?

hi egalll ^^

... du hast geschildert, dass du ein bereits vorhandenes Graffito übermalt hast. Gemäß etlichen Gerichtsurteilen wie diesem hier in 2013 vom Oberlandesgerichtshof Hamm (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/1_RVs_65_13_Beschluss_20130822.html) ist das Übermalen von bereits durch Graffiti massgeblich beschädigten Sachen keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinne und nicht zwingend strafbar. Mit ein bisschen Glück wird die Anzeige also zu den Akten gelegt...

Unabhängig davon ...solange nicht der Eigentümer selbst Anzeige gegen dich erstattet, erwarten dich maximal ein paar Sozialstunden als erzieherische Maßnahme oder die Anzeige wird seitens der Staatsanwaltschaft sogar Fallen gelassen. Die Polizei kann der Tat nachgehen und dir nur unter Vorsatz deines Geständnisses (das du hättest nicht machen müssen!) eine Anzeige anlasten, welche sich aber im schlimmsten Fall auf Sozialstunden beläuft, da eine Geldstrafe im Zuge der Beseitigung der Sachbeschädigung sowie Entschädigung des Eigentümers nur in Kraft tritt, wenn der Eigentümer selbst Anzeige erstattet. (Der Polizei steht dies nur zu, wenn das geschädigte Gebäude Eigentum der Stadt ist.)

Das Beste in deinem Fall wäre gewesen, die Aussage zu verweigern ..dann hätten sie nichts in der Hand! Die Dosen allein sind zwar ein Indiz, aber kein juristischer Beweis und es hätten somit nicht zur Anzeige gereicht ;)

Bestes Gelingen. toby

Zivilrechtlich kann gegen die Sprayer ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung entstehen. Ein Entfernen ist oft mit hohen Kosten verbunden, doch kann die Verjährung des Anspruchs auch bei einem momentan zahlungsunfähigen Verursacher bis zu fünf Jahre betragen. Daneben kann der Eigentümer auch Unterlassung verlangen.

Strafrechtlich werden Graffiti als Sachbeschädigung verfolgt, die auch mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann. Die dafür geltenden Rechtsnormen sind in Deutschland § 303 und § 304 StGB (Geldstrafe oder bis 2 Jahre Freiheitsstrafe, bei der Beschädigung von Grabmälern, Denkmälern oder öffentlichen Kunstgegenständen bis zu 3 Jahren). In Österreich die §§ 125 und 126 StGB und in der Schweiz der Artikel 144 StGB.

Allerdings war es lange Zeit so, dass ein Eingriff in Sachsubstanz oder Funktion verlangt wurde, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen (BGHSt 29, 129). Wenn die bestimmungsgemäße Funktion nicht wie bei Denkmälern, Verkehrsschildern usw. gerade in einem bestimmten Aussehen lag, erkannte die Rechtsprechung einen solchen Eingriff bei entfernbaren Aufsprühungen nicht. Eine weitere Auslegung überschreite die Wortlautgrenze (vgl. Analogieverbot). Allerdings ließen es die Gerichte genügen, dass Verletzungen der Sachsubstanz erst mit dem Entfernen entstanden. Diese Rechtsprechung verursachte aber sowohl praktische (Beweisprobleme, Gutachterkosten) wie auch dogmatische (Erfolgseintritt und damit Vollendungszeitpunkt) Probleme. Das führte in Deutschland im September 2005 zum 39. Strafrechtsänderungsgesetz, das den Sachbeschädigungstatbestand um den neuen Absatz 2 erweiterte. Danach macht sich auch strafbar, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, was alles unter diesen neuen Tatbestand fällt.

Weitere mögliche Straftatbestände können sich aus der Verletzung des Eigentumsrechts (unerlaubtes Betreten fremden Grund und Bodens: § 123 StGB – Hausfriedensbruch) sowie durch Gefährdung des Straßen- und Eisenbahnverkehrs bei Bemalung von Verkehrszeichen, -schildern und Signalen (§ 315 und § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Bahn- oder Straßenverkehr) ergeben. Die Verwendung von Flusssäure im öffentlich zugänglichen Raum wird als Verbrechenstatbestand im Sinne des § 330a StGB – Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften verfolgt.

Einige Länder haben auch im öffentlichen Recht entsprechende Regelungen getroffen. So findet sich im § 9 Abs. 3 der Bauordnung des Landes Berlin eine Pflicht zum Entfernen von „Farbschmierereien“. Dies geschieht auch, um durch eine rasche Entfernung der Graffiti die Attraktivität zu senken

http://de.wikipedia.org/wiki/Graffiti#Straftatbestand

Wenn der Eigentümer des besprühten Gegenstandes keine Anzeige macht, kommst Du sicher mit Sozialstunden davon.

Sozialstunden bzw. eine Geldstrafe. Außerdem musst du für den Sachschaden (Reinigen / Übermalen der besprühten Fläche) aufkommen, das dürfte teuer werden.

BenscoxD  02.07.2014, 15:58

:o ja würd ich auch sagen

Wurde auch mal beim Sprayen erwischt, haben alle drei 10 Sozialstunden bekommen. Meine habe ich abgeleistet, die anderen beiden haben ihre Strafen auf einen Wochenendarrest und auf 30 Sozialstunden erhöht bekommen, weil sie diese nicht abgeleistet haben. Wir waren 16,17 und 18.