Was erwartet uns bei Graffiti in diesem Fall?

3 Antworten

Strafrechtlich passiert da wenig. Jugendstrafrecht. Vielleicht Sozialstunden vielleicht auch nur eine Ermahnung. Eure Ausreden dürften da wenig helfen.

Zivilrechtlich wird das schlimmer. Die Beseitigung Eurer Schmierereien dürftet Ihr bezahlen müssen. (Ihr! Nicht Eure Eltern.)
Und mit dem Blödsinn, dass andere Leute mit genau Euren Farben die gleichen Tags gesprüht haben, solltet Ihr dem Gericht besser nicht kommen.
Sonst wird auf Eure Kosten noch ein Gutachten erstellt. Das wollt Ihr wirklich nicht.

Aber man kann ja nicht beweisen, wer was gemacht hat und ob überhaupt alle dabei waren, die später (10min) bei der Kontrolle auch dort waren. Schliesslich war es wirklich so, dass jemand neues dazugekommen ist.

@jfbfudh

Ihr habt gemeinschaftliche Sachbeschädigungen begangen. Wer da wann welche Spraydose wie in der Hand hatte ist völlig egal.

Ich würde dem Gericht so nicht kommen wollen. Das geht nicht gut.

@NonNam

Es haben nicht alle mitgesprayt, noch waren alle die bei der Kontrolle dabei waren auch während des Sprayens dabei. Diese Person, die später dazukam hat nichts damit zu tun. Wenn alle schweigen weiss man nicht wer dabei war und wer nicht.

@jfbfudh

Das spielt keine Rollte. Ihr habt das gemeinschaftlich begangen. Darf ich Dich zitieren? "Ich und Freunde von mir kamen auf die bescheuerte Idee in einer Unterführung am Bahnhof zu sprayen. Einer von uns hat seinen Künstlernamen schon 3-4 mal woanders gesprayt, wurde jedoch nie erwischt. Gestern Nacht hat der Gleiche wie schon gesagt in der Unterführung gesprayt. Dieses mal jedoch mit zwei Farben, statt einer. Gesehen hat ihn niemand. Als diese Person fertig war gingen wir weg und wollten nach Hause. "

Oder anders erklärt: Wenn Ihr gemeinschaftlich eine Bank überfallt spielt es keine Rolle wer nur danebensteht, wer das Fluchtauto fährt, wer das Geld einsteckt. Alle sind zusammen dran.

@NonNam

Könntest du dich bitte auf den ganzen Kommentar beziehen? Eine Person war eben nicht dabei während der Straftat. Diese Person hat nichts damit zu tun. Durch Schweigen kann nicht ausfindig gemacht werden, wer diese Person ist.

@jfbfudh

Bei irgendeinem werden die Dosen gefunden worden sein wenn ihr schweigt gibts nur gegen ihn Indizien. Ja nach dem wie die Beweislage ist würde ich einen Anwalt informieren. Eventuell wird das Verfahren eingestellt wenn ihr den Schaden gleich wieder gutmacht.

Prinzipiell könnt ihr immer Aussage verweigern, was auch sinnvoll ist.

Jetzt stellt sich meine Frage, ob sie nachweisen können,

Diese Frage können wir hier auch nicht beantworten.

Aber als Beispiel einen Fall, mit dem ich erst vor wenigen Wochen zu tun hatte:

Sprayer wurde von einem Anwohner beobachtet, der die Polizei gerufen hat. Als die da ankam war er weg und es wurde nur frische Graffiti entdeckt. Eine andere Steife hat in ca. 3 Kilomenter Entfernung einen Typen (den Sprayer) kontrolliert, der angebrochene Farbdosen exact der Farben dabei hatte mit denen gesprayt wurde. Das hat dem Gericht zur Verurteilung gereicht.

Ob das bei Euch auch so läuft, oder nicht ... kann niemand wissen.

Bei deinem Fall handelt es sich jedoch um eine Person. Bei uns um mehrere, bei denen kein Beweis ist, wer was gemacht hat oder wer überhaupt dabei war.

@jfbfudh

Ja, das ist schon klar. Einen "unumstößlichen" Beweis gab es in "meinem" Fall auch nicht. Ihr werdet es einfach abwarten müssen. Kann gut sein, dass ihr so davon kommt.