Beim Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit eingestellt?
Beim Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit eingestellt ? Ich wollte wissen ob das gut ist ? Habe soeben mein Vertrags Unterlagen bekommen allerdings steht dort nirgends von einer Probezeit und wenn es nirgends steht ist es also unbefristet ohne Probezeit oder bitte nur ausführliche Auskünfte !!!
3 Antworten
Ernsthaft :
Herzlichen Glückwunsch, arbeitsrechtlich das Beste, was Dir passieren kann. Dir einen schönen Sonntag und alles Gute bei Deinem neuen Arbeitsverhältnis.
LG, Nordrealist
Ich sehe z. B. auch den Aspekt, die Kündigung eines unbefristeteten Arbeitsvertrages wesentlich besser begründen zu müssen als im Fall der Kündigung in der Probezeit.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Probezeit und keine Probezeit. Kuendigungsschutz greift erst ab dem 7. Monat eines Arbeitsverhaeltnisses (und dann auch nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschaeftigten). Ob Probezeit oder nicht ist dafuer voellig schnuppe.
Eine Probezeit gibt es bei Arbeitsverhaeltnissen nur, wenn vertraglich ausdruecklich eine vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es auch keine Probezeit. Die Vereinbarung kann entweder arbeitsvertraglich oder - wenn das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt - tarifvertraglich getroffen werden.
Aber auch ohne Probezeitvereinbarung gibt es in den ersten 6 Monaten keinen Kuendigungsschutz. Innerhalb der ersten 6 Monate kann also jederzeit ordentlich und fristgemaess gekuendigt werden, ohne dass der Arbeitgeber dies gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.
Eine Befristung kann nur arbeitsvertraglich vereinbart werden. Wurde keine Befristung vereinbart, gibt es auch keine und es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis.
Ja aber trotzdem muss doch Probezeit drinnen stehen in ein Vertrag ? Umso besser für mich oder nicht kann direkt Kredit ziehen Auto finanzieren oder sonstiges anstatt 6 Monate zu warten wie als wenn ich eine Probezeit hätte ..
Wie gesagt, wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gibt es auch keine. Der Arbeitgeber kann dir aber auch ohne Probezeit problemlos waehrend der ersten 6 Monate kuendigen.
Ja es ist besser und Du kannst bei entsprechendem Einkommen ein Kredit bekommen mit Probezeit würde er sehr wahrscheinlich abgelehnt werden.
Der Bank duerfte eine Probezeit voellig egal sein. Die interessiert nur, wie lange das Arbeitsverhaeltnis bereits besteht und evtl. auch wie, gross der Betrieb ist. Ob die Kuendigugsfrist nun aber 14 Tage oder 4 Wochen betraegt, duerfte der Bank hingegen ziemlich egal sein.
Ja aber trotzdem muss doch Probezeit drinnen stehen in ein Vertrag ?
Nein, muss es nicht.
Lese bitte den Link meines Kommentar unter meiner Antwort. Da steht noch einiges was wichtig ist.
Natürlich ist es sehr gut, wenn man keine Probezeit hat und und auch keine Befristung.
Z.B. ist es nützlich, wenn man eine Wohnung anmieten oder einen Kreditaufnehmen will.
Mit befristeten Verträgen und Probezeit ist das schwierig oder geht gar nicht.
Ja muss die Probezeit drinnen stehen ? Ich weiß das es unbefristet ist Vollzeit allerdings ohne Probezeit direkt das macht mich stutzig obwohl es steht im arbeits Vertrag nicht drinnen
Im Gegenteil - ich würde den Verzicht auf eine Probezeit als Vertrauensvorschuss des Arbeitgebers werten , dieser verzichtet u.a. auf die Möglichkeit, dich schnell und unverbindlich wieder loszuwerden.
Gruß Nordrealist
Nein sie muss nicht drin stehen; steht aber meistens drin.
In der Probezeit kann mit einer verkürzten Frist gekündigt werden und der Arbeitgeber muss auch keine Begründung für eine Kündigung haben bzw. angeben.
Ohne Vereinbarung einer Probezeit gibt es auch keine Probezeit. Allerdings wird die Bedeutung einer Probezeit oft deutlich ueberschaetzt. Eine Probezeit hat naemlich lediglich einen Einfluss auf die Kuendigungsfrist (der aber vertraglich auch "wegvereinbart" werden kann), nicht aber auch auf die Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers.
... dieser verzichtet u.a. auf die Moeglichkeit, dich schnell und unverbindlich wieder loszuwerden.
Wenn wir von den gesetzlichen Kuendigungsfristen ausgehen, waere die Kuendigungsfrist waehrend einer vereinbarten Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag und ohne Probezeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeits- oder tarifvertraglich koennen aber auch andere Fristen vereinbart werden.
Problemlos kuendigen (ohne Begruendung) kann der Arbeitgeber waehrend der ersten 6 Monate sowieso. Dafuer spielt es keine Rolle, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.
Problemlos kuendigen (ohne Begruendung) kann der Arbeitgeber waehrend der ersten 6 Monate sowieso.
Dann gebe uns mal eine Quelle für Deine Behauptung!
Meiner Recherche nach ist das falsch. Ohne Probezeit muss es begründet werden. Schau hier rein;
https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit/
Dann gebe uns mal eine Quelle für Deine Behauptung!
KSchG § 1 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html.
Da steht nichts, was Deine Behauptung unterstützt oder ich bin blind. :-)
Das ist der § und der Absatz den Du benennst:
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Also wo steht da bitte das man bei Arbeitsverträgen ohne Probezeit als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen kann?
Ich habe da jetzt selber was gefunden was Deine Behauptung unterstützt, aber ob das zutrifft hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht bzw. nicht steht:
Selbst wenn der Begriff „Probezeit“ im Vertrag kein einziges Mal erwähnt ist, müssen die Neulinge trotzdem eine Bewährungsprobe bestehen – und zwar die, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt hat. Der Grund: Das Kündigungsschutzgesetz wirkt erst dann zugunsten eines Mitarbeiters, wenn dieser sechs Monaten lang beim Unternehmen beschäftigt ist.
Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher versuchen, die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag auszuschließen und das Kündigungsschutzgesetz ab dem ersten Tag für anwendbar erklären zu lassen.
Quelle:
Da steht, dass eine sozial ungerechtfertigte Kuendigung erst ab dem 7. Monat rechtsunwirksam ist, vorher aber nicht. Das bedeutet, dass es in den ersten 6 Monaten keine Rolle spielt, ob eine Kuendigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht.
Bei einer innerhalb der ersten 6 Monate ausgesprochenen Kuendigung kann also nicht geltend gemacht werden, dass sie rechtsunwirksam sei weil sie sozial ungerechtfertigt ist. Es kommt somit erst gar nicht zu einer gerichtlichen Ueberpruefung der Kuendigungsgruende weil diese schlicht keine Rolle spielen.
Im Kuendigungsschutzgesetz findet sich auch nirgends etwas ueber eine Sonderstellung waehrend einer Probezeit. Das Wort "Probezeit" gibt es im Kuendigungsschutzgesetz gar nicht. Es unterscheidet schlich nicht zwischen einer Probezeit und einem Arbeitsverhaeltnis ohne bzw. nach abgelaufener Probezeit.
Na ja, die Kuendigungsfrist ist am Anfang wahrscheinlich etwas laenger als mit Probezeit, aber sonst?