Kündigung und Resturlaub Arbeitgeber verleugnet meinen tatsächlichen Resturlaub und gewährt mir weniger als mir zusteht. Wie kann ich das beweisen?

7 Antworten

Du bekommst doch jeden Monat eine Abrechnung. Da steht i.d.R. auch der Resturlaub drauf.

Außerdem musst Du nichts beweisen. Der AG muss belegen können, dass Du den Urlaub schon aufgebraucht hast.

Kann es sein, dass Dein AG Dir zwei Monate vom Urlaub abgezogen hat, weil man nur für voll gearbeitete Monate Urlaubsanspruch hat? Wenn ja, wären das die fehlenden 5 Tage.

Schau mal im Arbeitsvertrag ob es eine "Zwölftelregelung" beim Urlaub gibt. Ist diese arbeitsvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart, hat der AG das Recht den Jahresurlaub für die fehlenden zwei Monate zu kürzen. Da kannst Du dann nichts mehr dagegen machen.

Gibt es keine Zwölftelregelung, steht Dir der komplette Urlaub, also die fehlenden 6 Tage, zu.

Bei uns  stehn die resturlaubstage auf dem lohnzettel. Bei dir vileicht auch ?

Du solltest sowiso alles aufheben und arbeitszeiten notieren und alles notieren.

Der wird schon seine tricks haben. Mit nem langwierigen prozess könntest recht bekommen aber das dauert.

Also...

das ist nur eine ganz kleine Firma.. In der Lohnabrechnung steht immer "0" bei den verbleibenden Urlaubstagen, da es sich unsere Lohnabrechnungs-Mitarbeiterin "leicht" macht.

Zudem steht in meinem Vertrag lediglich "Als Jahreserholungsurlaub werden der Arbeitnehmerin 30 Tage gewährt". Der Vertrag ist recht einfach gehalten.

In meinem Ausbildungsvertrag standen mir 21 Urlaubstage bis 31.07.2015 zu, die ich auch teilweise in Anspruch genommen hatte. Im Juni war allerdings schon die Prüfung gewesen und ich habe direkt im Anschluss (1 Tag nach der Prüfung) den Arbeitsvertrag unterschrieben und dort gearbeitet. 

Soweit ich weiß stehen mir alle verbleibenden 6 Urlaubstage zu, da wir uns im 2ten Teil des Jahres befinden und deswegen auch nicht gezwölftet werden muss.

Ich bin grad echt hilflos, weil ich weiß, dass das reine Schikane ist von meinem alten Arbeitgeber. Und ich das nicht einsehe.

LG Linda

da wir uns im 2ten Teil des Jahres befinden und deswegen auch nicht gezwölftet werden muss.

Es muss nur dann nicht gezwölftelt werden, wenn nichts zur Zwölftelregelung im Arbeitsvertrag oder anwendbaren Tarifvertrag steht. Dann steht Dir selbstverständlich der komplette Urlaub zu. Das habe ich Dir in meiner Antwort auch schon geschrieben.

30 Tage Urlaubsanpruchgelten für das ganze Jahr. Kann es sein, dass Du während der Ausbildungszeit bis Ende Juni den anteiligen Jahresurlaub (also für 6 Monate, also bummelig 15 Tage schon höher ausgereizt hattest, also einen "Vorschuss" für den Urlaubsanspruch der anschließenden Tätigkeit (ab Juli, also wieder bummelig 15 Tage) bekommen hattest, weil Dein Chef seinerzeit schon wusste, dass Du nach der Ausbildung übernommen werden wirst. Und jetzt den Fehler gemacht hast, für das letzte Arbeitsverhältnis von 30 Tagen auszugehen, obwohls nur 15 sind?

Mit deiner Kündigung steht dir der gesamte Jahresurlaub zu. Du kannst die Abgeltung gerichtlich einfordern. Beweisen kannst du das mit Urlaubsbuchungen oder Zeugen beispielsweise.