Bei mir geht sat-Anlage nicht mehr wann muss eine Vermieterin das in Ordnung bringen?in welcher Zeit ist die Reparatur zu erfolgen?

4 Antworten

Stellt sich für mich erstmal die Frage, wer hat die Schüssel angebracht? Sofern die Schüssel Bestandteil des Mietvertrages ist, Ist der Vermieter dafür zuständig. Haben Sie sie angebracht, Sie selbst!

Bei mir geht sat-Anlage nicht mehr wann muss eine Vermieterin das in Ordnung bringen?

Wenn Du eine Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben an den Vermieter geschrieben hast.

in welcher Zeit ist die Reparatur zu erfolgen??

Den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern den Mangel zu beheben. Genaues Datum der Frist angeben.

Bei normalen Mängeln geht man in der Regel von eíner Frist von 14 Tagen aus.

Mit Kenntnissetzung an den Vermieter darf man die Miete angemessen mindern Die Höhe der Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen sie liegt nach diversen Urteilen zwischen 2 und 10%.

 MfG

Johnny

Zitat: "Nach Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten. Zeigt sich ein Mangel, muss der Vermieter diesen Mangel umgehend beseitigen. Dazu muss ihn der Mieter informieren. Ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels kann der Mieter die Miete mindern. Das Interesse des Mieters geht im Regelfall aber dahin, den Mangel zu beseitigen." Du kannst deinem Vermieter eine frist zur Bestätigung des Problems stellen. Diese frist sollte einhaltbaar sein. Kann er diese frist nicht einhalten, kannst du das Problem selbst beheben oder eine mitkürzung verlangen da dir der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht möglich ist

Die Mietminderung wird nicht verlangt, sondern nach Meldung des Mangels an den Vermieter tagfertig ausgeführt. Der Vermieter muss das Problem nicht bestätigen sondern beseitigen. Dazu wird ihm eine Frist gesetzt. Ersatzvornahme könnte in diesem Fall schwierig werden. Durch eine Instandsetzungklage könnte der Vermieter zur Instandsetzung gezwungen werden, wenn er die Frist überschreitet.

Solche Reparaturen haben umgehend zu erfolgen, nachdem der Vermieter Kenntnis erhalten hat.

Also SCHRIFTLICH melden