Bei Minderjährigen: Bekommen die Eltern irgendwie durch Mitteilung mit dass man seine oder ihre Aok-Karte bei etwas benutzt hat?

6 Antworten

Hallo,

normalerweise nicht.

Mögliche (seltene) Ausnahmen:

  • der Elternteil, bei dem die Familienversicherung besteht, fordert für die minderjährigen Angehörigen eine Patientenquittung bei der Krankenkasse an. Das Alter des Kindes kann dabei relevant sein.
  • der Elternteil, bei dem die Familienversicherung besteht, nimmt an einem speziellen Programm der Krankenkasse teil. Wenn es dabei um die abgerechneten Leistungen geht, kann eine jährliche Info an den Elternteil möglich sein (je nach Alter des Kindes ggf. aber nur mit Zustimmung des Kindes bei Beginn des Programmes).

Wenn man bei der Krankenkasse anruft, erfährt man die aktuelle Situation für die Familie bei den beiden angegebenen Punkten. Da es 11 verschiedene AOKn gibt, ist der genaue Name der Krankenkasse wichtig.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Arzt einen Eingriff vornehmen muss, braucht er die Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Normale Behandlungen fallen da nicht drunter.

Nein, wie auch alle anderen Dinge wird das so geheim wie möglich gehalten. Deine Eltern können pro aktiv bei der Krankenkasse in deinem Namen natürlich Informationen abrufen zu den übermittelten Daten.

Doch per se bekommen sie nichts. Selbst wenn sie wüssten, wo du warst bei welchem Arzt, darf dieser nichts zu deinen Eltern sagen, solange du alt genug und reif genug vom Arzt eingeschätzt wirst.

Man spricht dann von "einsichtsfähigen" Jugendlichen (Alter 14 - 16). Dies hat leider seine Grenzen, wenn deine Eltern dabei sind oder ein physischer Eingriff gemacht werden muss, weil dann die Zustimmung erforderlich ist.

Doch wenn du alleine bei einem Arzt warst und erwachsen genug wirkst und am Besten dem Arzt sagst, dass das für dich privat ist, dann ist dein "Geheimnis", dein Recht am eigenen Körper, sicher.

Von einem Experten bestätigt

Nein, das bekommen die Eltern nicht mit.. das rechnen die Ärzte direkt mit der Krankenkasse ab

Nein, solange kein Missbrauch statt findet wird da nichts mitgeteilt.