Bei Mietvertragsunterzeichnung die Eltern dabei?

3 Antworten

Du fragst an der falschen Stelle.

Ihr solltet den Vermieter fragen, denn letztlich entscheidet dieser.

Unter Umständen verlangt dieser sogar, dass die Eltern eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Sofern die Studentin über 18 ist und den Mietvertrag eigenständig unterschreibt, muss sie ihr eigenes Einkommen angeben. Macht sie das nicht und es kommt auch nach Jahren raus, dass sie beim Mietvertrag gelogen hat, kann sie deswegen eine Kündigung erhalten. Bei mindestens 18 jährigen müssen die Eltern nicht unterschreiben.

Sofern die Studentin ab 16 Jahre bis noch keine 18 Jahre alt ist( eher unwahrscheinlich bei einer Studentin) , darf sie die Wohnung auch anmieten. Hier müssen aber beide Elternteile den Mietvertrag mit unterschreiben. Sonst wird er nicht rechtswirksam.

Dritte Möglichkeit: die Studentin ist über 18, unterschreibt eigenständig den Mietvertrag, unterricht den Vermieter davon das die Miete aufgrund ihres schmalen Einkommens von den Eltern bezahlt wird und der Vermieter hat nichts hiergegen einzuwenden.

alexandree4a 
Fragesteller
 15.12.2019, 12:15

Wir sind bei Möglichkeit drei. Könnten die Vermieter aber auch dagegen sein, dass die Eltern nicht anwesend sind?

JuristMoral  15.12.2019, 12:20
@alexandree4a

Naja, dem Grunde nach nicht. Vertragspartner ist ja die Studentin. Aber: der Vermieter entscheidet frei, an wen er vermieten möchte. Gibt die Studentin nun an, ihre Eltern würden die Miete zahlen, dann ist es logisch das der Vermieter die Eltern und deren Einkommen kennenlernen möchte.

Denn die Eltern der Studentin sind dann die Basis für die Mietzahlung. Der Vermieter möchte sich nur überzeugen, ob die Studentin in Verbindung mit ihren Eltern seriös ist.

Ein Vermieter lebt in der Regel von den Mieteinnahmen. Das ist ganz normal das er skeptisch ist und sich absichern möchte. Die Eltern sollten also dabei sein und beide die Lohnabrechnungen ab Oktober 2019 vorlegen.

alexandree4a 
Fragesteller
 15.12.2019, 12:21
@JuristMoral

Okay Dankeschön :)

LouPing  15.12.2019, 12:41
@alexandree4a

Der Vermieter sollte NUR vermieten wenn die Miete gesichert ist - haften die Eltern dafür haben die auch den MV zu unterschreiben.

LouPing  15.12.2019, 12:41
@JuristMoral

Vertragspartner ist der- der zahlt.

Die Studentin bekäme ohne die Zahlungen der Eltern die Wohnung nicht.

JuristMoral  15.12.2019, 12:54
@LouPing

Das ist mir klar. Wurde auch nicht anders behauptet. Total unnötig der Kommentar.

JuristMoral  15.12.2019, 12:55
@LouPing

Die Eltern müssen den Mietvertrag nicht unterschreiben, nur weil sie die Miete entrichten.

LouPing  15.12.2019, 13:05
@JuristMoral

Also sichert sich der VM mit der Unterschrift ab. Würden die Eltern nicht unterschreiben und die Zahlungen fallen, warum auch immer aus, von wem sollte sich der VM die das Geld holen?

Von der Studentin ohne Geld?

JuristMoral  15.12.2019, 13:22
@LouPing

Warum denn nicht? :D

LouPing  15.12.2019, 13:24
@JuristMoral

Einen Titel mit 30 Jahren Vollstreckbarkeit erwirken und ewig warten? - nein danke.

JuristMoral  15.12.2019, 13:49
@LouPing

Auch solvente Mieter können nicht zahlen. Von denen ist dann im Mahnverfahren etwas zu holen? Naja, nicht unbedingt. Wenn sie ihr Geld verstecken usw. . Dem Grunde nach hast du natürlich recht.

LouPing  15.12.2019, 12:40

Wenn die Eltern finnziell bürgen müssen die ebenfalls den Mietvertrag unterschreiben.

Warum?

Im Falle von Streitigkeiten und Einstellung der Zahlungen ist der Vermieter bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche abgesichert.

JuristMoral  15.12.2019, 12:57
@LouPing

Ein Bürgschaftsvertrag ist unabhängig vom Mietvertrag. Ein Bürgschaftsvertrag bezieht sich auf den Mietvertrag. Aber nur weil die Eltern für die Mietzahlung bürgen, müssen sie nicht selbst Mieter sein, sprich nicht den Mietvertrag ( mit- ) unterschreiben.

LouPing  15.12.2019, 13:02
@JuristMoral

Der Mietvertrag beinhaltet die Zahlungsverpflichtung- natürlich sind die Eltern dann auch Mieter bzw. Vertragspartner. "Mieter" heißt vertraglich nicht das man die selber bewohnen muss.

Sinn und Zweck der Sache ist, dass jeder Vertragspartner gesamtschuldnerisch haftbar ist d.h. wenn von 2 Mietparteien theoretisch eine finanziell ausfällt, dann haftet der verbleibende solvente Vertragspartner.

Wir VM sichern uns so ab.

JuristMoral  15.12.2019, 13:21
@LouPing

Wer schreibt denn, dass die Eltern hier überhaupt mit den Mietvertrag unterschreiben?

LouPing  15.12.2019, 13:25
@JuristMoral

Das die Eltern unterschreiben setzt der VM hoffentlich voraus. Wer ist so blöde und schließt mit Zahlungsunfähigen kostenpflichtige Verträge?

JuristMoral  15.12.2019, 13:48
@LouPing

Davon mal abgesehen: würdest du dich als guten Vermieter bezeichnen?

Hattest du schon mal Alg 2 - Empfänger, die wesentlich angenehmer als einkommensstarke Mieter waren?

wenn alle Angaben die der Eltern sind, dann müssen auch die unterschreiben oder unterschreiben das sie für den Mieter bürgen.