Bei Kündigung von Wohnung Tapeten abmachen?
Meine Tante ist verstorben und wir sind dabei die Wohnung zu kündigen und einen nachmieter haben wir schon da sagt der Hausmeister die tapeten müssen ab. Stimmt das? Im wohn und Schafzimmer waren sie schon dran und in der Küche und Essecke haben wir neue drauf gemacht. Zustand ist gut.
8 Antworten
Meine Tante ist verstorben und wir sind dabei die Wohnung zu kündigen und einen nachmieter haben wir schon
Was sagt der Vermieter dazu?
da sagt der Hausmeister die tapeten müssen ab.
Der hat gar nichts zu sagen.
Was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zurück zu geben ist?
ich guck mal nach
Sieh mal im Mietvertrag was darin steht.
Es gibt in letzter Zeit auch viele Gerichtsurteile, die musst du mal nachlesen.
Die sind oftmals sehr mieterfreundlich.
Wenn du dann nicht klar kommst, dann geh zur Verbraucherberatung oder zum Mieterbund. Dort bekommst du kompetente Auskunft. MfG
Normalerweise steht im Mietvertrag wie du die Wohnung beim Auszug hinterlassen musst. - Ich würde mit dem Vermieter sprechen und fragen was notwendig ist und ob eventuell die Tapeten dran bleiben können. Wenn er verneint musst du sie wohl entfernen und die Räume neu Ausweißen.
Alles klar danke
Habe auch Wohnungen vermietet und habe mich bei Haus und Grund schlau gemacht. Egal was im Mietvertrag steht, muss der Mieter bei Auszug nichts machen. Er muss weder renovieren, noch die Tapeten abmachen. Also lass Dir nichts aufschwätzen.
Egal was im Mietvertrag steht, muss der Mieter bei Auszug nichts machen.
Das ist Dummfug. Die Formulierung der entsprechenden Klausel ist entscheidend.
Und natürlich der Zustand der Wohnung bei Mietende.
Papgeibunte Wände z. B. muß der Vermieter nicht dulden.
Wenn Du mir nicht glaubst, dann frag doch beim Mieterbund nach.
Das muss niemand, der Ahnung vom Mietrecht hat:
- In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Demnach können M und VM in einem individuellen Mietvertrag aushandeln, wie der Zustand bei Übergabe zu sein hat :-)
- Das Mietrecht sieht Rückbaupflicht in den angemietetetn Zustand vor. Waren Küche und Essecke ohne Wandbelag, hat der Mieter seine selbst angebrachten Tapeten bei Übergabe zu entfernen. Punkt.
- Das Mietrecht sieht auch in Formularmietverträgen Übertragung der grds. Renovierungspflicht des Vermieters auf den Mieter vor. Demnach darf die durch Abnutzung fällige Verschlechterung der Mietsache durch Schönheitsreparturen vereinbart werden, dazu gehört auch das Neutapezieren verblichener Mustertapeten.
- Nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechende Gestaltungen darf der Vermieter als Schaden beseitigt verlangen. Nicht jeder mag Textil- oder Retrotapeten, dunkele oder schrille Wandfarben usw.
- https://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU
G imager761
Schön, dass ihr keine oder unwirksame Regelungen über Schönheitsreparaturen mit euren Mietern niedergeschrieben habt.
Der Regelfall sieht anders aus und demnach gehören Neuanstrich von Raufasertapeten, Innentüren, Sockelleisten, Heizkörpern u dgl. sowie Neutapezieren verschlissener, verblasster Mustertapeten dazu, wenn sie durch Abnutzung fällig und geschuldet sind.
Und ihr könnt jeden vorgeschlagenen Nachmieter hinnehmen, die/der Vermieter/in der/des Fragesteller/in muss es nicht.
G imager761
Zunächst: Was der HM sagt oder will ist uninteressant. Entscheidend ist, was m MV vereinbart ist und ob das der aktuellen Rechtslage entspricht. Um also hier korrekt antworten zu können, bedarf es der Bekanntgabe des Originaltextes zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit. Entweder als Zitat oder Foto.
Fakt ist schon mal so viel: Der BGH hat geurteilt, dass, wenn mietvertraglich "vereinbart" Tapeten zu entfernen sind bei Beendigung des Mietvertrages, die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist und die Wohnung lediglich besenrein zurück gegeben werden darf.
Wie wurde seinerzeit die Wohnung der Mieterin übergeben? Renoviert oder unrenoviert?
hmm bist du dir sicher? es handelt sich um gwh und hast du was was ich ihm vorlegen kann?