Bei Graffiti Sprühen erwischt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der regel sozialstunden. Evtl eine geldstrafe und reinigung, falls du oder deine eltern einkommen haben sollten. In zukunft solltest du es lassen, weil es einen eintrag in deinem führungszeugnis gibt, und du möchtest ja bestimmt nicht so enden wie so viele andere in diesem land und zur unterschicht gehören, schätze ich jetzt einfach mal. Wenn du nachdenkst, stellst du fest, dass graffiti nicht jedermanns geschmach trifft. Privateigentum anderer oder öffentliche plätze gehören nicht dir. Somit darfst du dort auch keinerlei kunst anbringen. Du wärest sicherlich nicht erfreut, wenn deine mama in dein zimmer geht und dir dort rosa wände streicht und hello kittys mit glitzernden funkelsteinchen an die wand macht, weil ihr das gefällt, plus das wäre sogar ihr recht, solange sie hauseigentümer/wohnungseigentümer/mieter ist. Sollte dir das nicht gefallen, rate ich dir es einfach nicht mehr zu machen. Ich würde mir die mühe machen und das meinem sohn an die wände malen als denkzettel 😝 sei froh wenn deine mama nicht so "kreativ ist" lol

dustinfrischer 
Fragesteller
 28.06.2016, 18:51

Hey danke für die Ausführliche Antwort. Ich habe schon beschlossen Graffiti nur noch legal zu betreiben und meinen Fehler eingesehen. Ich hoffe ich komme mit ein paar Sozialstunden davon :/

Kathyli88  29.06.2016, 23:08
@dustinfrischer

Das ist eine gute einstellung. Ich denke sozialstunden werden dafür angallen, evtl noch die kosten für die beseitigung deines kunstwerkes. Geldstrafen sind in der regel im jugendstrafrecht nicht vorgesehen. Das hat den einfach grund, weil jugendliche in der regel nunmal kein oder wenig einkommen haben. Würdest du eine geldstrafe bekommen, wärst du nicht zahlungsfähig, höchstens deine eltern könnten die strafe bezahlen, somit wäre es ja eine strafe für deine eltern und weniger für dich. Deshalb keine geldstrafe. Evtl wirst du dazu verdonnert, während deiner sozialstunden dein graffiti selbst zu entfernen. Das wäre glück, dann würden keine reinigungskosten anfallen. Das könntest du einem jugendstrafrichter vorschlagen. Und in zukunft lass es bleiben, auch wenn du keine legale möglichkeit findest. Es gibt genügend leute die sich ihr leben aufgrund taten in der jugend versaut haben. Ist im prinzip ja löblich ein hobby zu haben welches noch im echten leben stattfindet, aber so bringt es ja alles nichts. Mach doch kleine graffiti bilder die man an die wand hängen kann. Wenn du sehr gut sein solltest und künstlerisch begabt, kannst du das noch gewinnbringend vermarkten. 

dustinfrischer 
Fragesteller
 05.07.2016, 15:22
@Kathyli88

Hey ich habe gerade jetzt erst gesehen dass du einen Tag später nochmal geantwortet hast :) Danke erstmal dafür. Übermorgen muss ich zur Polizei und eine Aussage machen wovor ich komischerweise Angst habe da ich ja weiß dass die Polizei allgemein gegen mich ermittelt in diesem Fall und der Polizist mit dem ich reden werde keinen Guten Ruf hat im sinne von "Nettigkeit". Aber gut ich habe den Mist gebaut jetzt muss ich wohl dafür gerade stehen.

Gruß

Kathyli88  06.07.2016, 03:41
@dustinfrischer

Na das wird schon werden, es gibt schlimmeres als das. Meiner erfahrung nach, bringt es sehr viel, wenn du reue zeigst und dich dafür entschuldigst. Vielleicht hast du glück und die anzeige gegen dich wird dann fallen gelassen. Glaube zwar nicht dass du so glimpflich davon kommst, aber es wirkt sich zumindest strafmildernd aus. Strafmaße können ganz ganz unterschiedlich ausfallen. Es gibt ja immer ein minimum und ein maximum. Hängt natürlich auch noch davon ab ob du schonmal auffällig geworden bist in der vergangenheit oder nicht. Von der größe der fläche und wie intensiv du diese besprüht hast natürlich ebenfalls. Auch von der beschaffenheit der mauer, je nachdem ob es relativ leicht abgeht oder aufwendiger ist. Wünsch dir jedenfalls viel glück dass du gut aus der sache herauskommst, und dass du jegliche strafbare dinge sein lässt. Es ist wirklich schade wenn man sich die zukunft aufgrund dinge in der jugend versaut. Gerade für die guten jobs braucht man ein sauberes polizeiliches führungszeugnis. Ich hoffe du hast einen anwalt genommen

Also wenn du verurteilt wirst, wird es wohl eine Geldstrafe für den Sachschaden geben.
Allerdings kann dir eigentlich keiner nachweisen, das du das warst. Außer du hast gestanden oder fingerabdrücke auf den gebrauchten dosen hinterlassen. Such dir einen Anwalt, falls du angeklagt wirst (dr. Gau) und lass dich raushauen. Theoretisch ist die Beweislage absolut uneindeutig. Selbst wenn du mit dosen erwischt wurdest, müssen die noch lange nicht von dir für genau dieses Bild genutzt worden sein. Da sind ja alles nur Indizien. Aussage verweigern, denn es kann ja eigentlich niemand beweisen das du es warst.

Legale Flächen gibt es mittlerweile in fast jeder größeren Stadt. Einfach im internet mal schauen und da findet sich bestimmt was in deiner gegend.

Über die Strafe wird sicher der Richter entscheiden. Wenn der Eigentümer dich zusätzlich noch auf Schadenersatz verklagt kann es richtig teuer werden. Im Wiederholungsfall bist du schnell mal vorbestraft und das mag kein Arbeitgeber so gern.

Wie man legal sprüht? Wende dich mal an offene Jugendtreffs, an Sozialarbeiter/Streetworker, das Jugendamt und ähnliche. Ich kenne Projekt die sogar die Polizei finanziert hat. So hat mein Junior auch angefangen. Heute macht er eigentlich nur noch Auftragsarbeiten, von Bibliothek bis Bordell.

Temporär kann man sich Wände schaffen indem man Klarsichtfolie um zwei voneinander entfernte Pfosten (Bäume) wickelt:

dustinfrischer 
Fragesteller
 28.06.2016, 18:54

Das ist auch eine Gute idee :) Danke für diese Ausführliche Antwort!

Kaufe dir einfach große Leinwände. Die gibt es auch schon sehr groß, und sie sind relativ günstig. was anderes wirst du nicht machen können. Evtl. bei einem Jugendzentrum fragen, ob du die Wände besprühen darfst, aber sonst..

dustinfrischer 
Fragesteller
 28.06.2016, 18:53

Und wo kann man am besten Leinwände kaufen? :)

Nikita1839  28.06.2016, 18:56

Das kommt darauf an, wo du wohnst. Billig kriegt man sie bei Sonderposten-Märkten. Sonst Künstlerbedarf wie Boesner oder kleinere Keilrahmen bei zB Müller

Geldstrafe ist im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen.

In jedem Falle kannst du neben der strafrechtlichen Seite aber auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden und musst für den entstandenen Schaden bzw dessen Beseitigung aufkommen.