Bei Gericht wird eine Tonbandaufnahme nicht zugelassen

9 Antworten

Lass mich mal rekapitulieren:
Du möchtest also eine Rechtswidrigkeit mit einem Gesetzesbruch beweisen. Hmmm.
Als Richter würd ich sagen: Einspruch abgelehnt und die Verhandlung wegen Urheberrechtsverletzung und Verletzung der Privatspäre findet Morgen statt.

Eine Tonbandaufnahme ist ein guter Beweis z. B. wenn eine Person oder mehrere Personen jemanden demütigen/nötigen ! Warum soll man den Verbrecher in Kenntnis setzen, bevor man ihn auf den Tonband aufnimmt? Absoltuter Quatsch ! Das ist ja so, als würde ich einem Schwerverbrecher Unterstützung leisten ! Lieber Schwerverbrecher, ich habe hier ein Tonbandgerät - also sei bitte mal leise - und gebe dir Bescheid wenn das Tonbandgerät außer Reichweite ist. Gerade, wenn ein Verbrecher keine Kenntniss hat von der Tonbandaufnahme, kommt alles ans Licht !

Eine Tonbandaufnahme ist nur dann nicht zulässig, wenn sie ohne Wissen und gegen den Willen des Betroffenen AUFGENOMMEN wurde.

Wenn ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine Videoaufnahme gemacht wird, ist diese in einem Gerichtsverfahren auch verwendbar! Mit der VERWERTUNG muss sich der andere Teil nicht einverstanden erklären. Die Tonbandaufnahnme ist ein Augenscheinsobjekt und kann in ein Verfahren eingeführt werden. Die Frage der Manipulierbarkeit ist keine Frage der Zuläsigkeit des Beweismittels, sondern eine der Beweiswürdigung.

In einem Zivilverfahren ist beachtlich, dass der andere Teil nicht Lügen darf, so dass auch ein Hinweis auf die Aufnahme gemacht werden kann. Im Strafverfahren werden Videoaufnahmen (Überwachungskammeras) natürlich zugelassen, wenn diese nicht rechtswidrig (ohne Kennntnis des Betroffenen in einem Privatgespräch) erlangt wurden.

solche aufnahmen sind leicht zu fälschen und müßten durch teure gutachter überprüft werden, was das verfahren verteuern würde. in tvtotal wurde sowas mal vorgeführt: bohlens stimme liess sich in ein gespräch mit zähnestefan ein und gab IMMER passende antworten. die meist sehr schlechte tonqualität von handy-und videoaufnahmen lässt die beweiskraft eh in zweifelhaftem licht erscheinen. WENN nun das gericht so entschieden hat, kannst du nichts machen, als auf das urteil zu warten und sollte es nicht in deinem sinne ausgehen, bleiben dir evtl. rechtsmittel, die dir dein anwalt erläutern muß.

falcona 
Fragesteller
 24.07.2013, 16:46

danke, daß du mir geantwortet hast

MfG

In den Gerichtsfällen (Richer Alexander Hold, Barbara Salesch) werden häufig Tonbandaufnahmen zugelassen, mit der Begründung, weil ein öffentliches Interesse besteht und eine Ausnahme gemacht wird. Möglicherweise war in deinem Fall der Tatbestand nicht so gravierend, dass das öffentliche Interesse davon betroffen war.

Candyflip  20.10.2008, 23:56

Wow! Ja! Wir vertrauen auf Barbara Salesch. Hooray bitte

Bergbaer  20.10.2008, 23:57

Müssen denn unbedingt diese Wegklicksendungen als Beispiel vorgebracht werden?

destilliert  21.10.2008, 00:02
@Bergbaer

HALLOOOOO, ist doch RICHTERIN salesch und RICHTER hold, man!! warum nicht darauf zurückgreifen?? kommt immerhin bei rtl, die werden doch sich da nichts ausdenken!!

Formatter  21.10.2008, 00:14
@destilliert

Nein, denen kann man wirklich vertrauen.

abibremer  19.07.2013, 08:45
@destilliert

NEIN: NUR reale fälle. alles an sehr dünnen haaren herbeigezogen, dass sich diese leute nicht schämen bei so einem mist mitzumachen und AUSGERECHNET rtl als "seriös" hinzustellen ist mehr als verwegen. abgesehen davon, wird dieser dreck von SAT1 ausgestrahlt.

falcona 
Fragesteller
 21.10.2008, 00:15

Hausfriedensbruch, Nötigung, üble Nachrede, wissentliche Falschaussage, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Ruhestörung,Diebstahl, Körperverletzung wären doch gravierende Tatbestände genug. Im vorliegenden Fall scheint mir die Täterin ''Narrenfreiheit'' zu haben und ich muss mir alles bieten lassen.Das nennt man dann Gerechtigkeit?