Behinderung: Bewerbung auf 2 geeignete Stellen im selben Unternehmen?
In einer Behörde (öffentlicher Dienst) wurden 2 Stellen intern ausgeschrieben. Beide haben fast die selben Tätigkeiten, befinden sich aber in zwei verschiedenen Abteilungen.
Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Meine Stelle wurde jetzt als unbefristet ausgeschrieben.
Es sind die gleichen Tätigkeiten, die ich gerade mache, nur dass noch eine weitere Aufgabe dazu kommt. Also 50 % die neue Aufgabe + 50 % die bisherigen Tätigkeiten. Diese 50 % der neuen Aufgabe findet als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung statt. Immer wenn jemand aus der Abteilung von der zweiten ausgeschriebenen Stelle gerade nicht da ist, würde man sozusagen einspringen.
Bei der zweiten Stelle handelt es sich um eine komplett neue Aufgabe. Das heißt 100 % die neue Aufgabe, was übrigens die selbe Aufgabe ist wie die 50 % von Stelle eins.
Ich habe mich auf beide Stellen beworben und angegeben, dass ich einen Grad der Behinderung habe. Ein Antrag auf Gleichstellung ist gestellt worden, darüber muss noch entschieden werden. Ich rechne damit, dass ich den Bescheid für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bis zum Vorstellungsgespräch habe und nachreichen kann.
Im Stellenangebot steht, dass Schwerbehinderte mit Vorrang berücksichtigt werden. Ich wäre für beide Stellen geeignet. Die erste Stelle führe ich ja gerade aus (Berufserfahrungen daher vorhanden) und bei der zweiten Stelle bringe ich Erfahrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern mit.
Mir wurde schon zugesichert, dass ich zu beiden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Meine Frage:
Wenn ich als schwerbehindert gelte und für beide Stelle geeignet bin, müssen mir dann beide Stellen angeboten werden und ich kann dann selbst wählen, welche ich annehme? Oder kann der Arbeitgeber entscheiden, welchen er mir von beiden anbietet?
Der Hintergrund ist, dass ich bevorzugt die erste Stelle annehmen möchte. Die Entscheidung trifft hier mein Chef, wer eingestellt wird. Mein Chef drängt mich aber dazu, dass ich mich unbedingt auch auf die zweite Stelle bewerben soll, da noch ein Mitarbeiter befristet ist (ohne Behinderung) und sich bewerben wird.
6 Antworten
Grundsätzlich ist es immer gut sich auf sämtliche angebotenen Stellen zu bewerben.
Schwerbehindert heißt nicht unbedingt eine Stelle auch zu bekommen. Werden sich viele Schwebehinderte bewerben. Auch von außerhalb.
Wenn Chef sagt auf beide Stellen bewerben — einfach als Weisung betrachten und gehorchen.
Chefs haben viel Einfluss auf Besetzung von Stellen, vielleicht will er Dich an anderer Stelle haben, mit anderem Chef, darum Bewerbung auch für zweite Stelle.
Viele Warum, nicht eine ausreichende Antwort👀👀🌵
Im öffentlichen Dienst gibt es die sogenannte Bestenauslese! (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html)
Du solltest dich auf deine Vorstellungsgespräche gut vorbereiten. Wie ein Vorstellungsgespräch in eurer Behörde abläuft, ist dir aufgrund deiner befristeten Stelle sicherlich bekannt. Die Themen der Fragen sind dir sicherlich auch bekannt.
Wenn du in beiden Verfahren der Beste Bewerber bist oder mindestens genauso gut bist, wie der Beste Bewerber ohne Behinderung, dann müsste der Arbeitgeber dich einstellen. Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen und der Personalrat achten bei dem Auswahlverfahren darauf, dass kein Bewerber benachteiligt wird und das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Der GdB heißt nicht, dass du die Stelle unbedingt bekommen wirst. Das ist kein Selbstläufer und keine Garantie! Der AG muss lediglich darlegen, dass du z. B. aufgrund fehlender Qualifikationen nicht für die Stelle infrage kommst und nicht aufgrund der Behinderung.
Die Fragestellerin ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Qualifikation hat die Fragestellerin vermutlich, weil sie ja die Arbeiten bereits erledigt. Wenn der AG die Pflichtbeschäftigungsqoute für Scherbehinderte erfüllt hat, ist der AG nicht zur Begründung usw. gegenüber dem Bewerber verpflichtet.
Ich finde es etwas problematisch, da der Antrag auf SB ja noch läuft...somit entspricht deine Angabe nicht ganz der Wahrheit.
Bei der aktuellen Stelle können sie kaum begründen, warum du nicht geeignet bist, wenn man dir keine groben Fehler nachweisen kann.
Für Stelle 2 müsst man gut begründen, warum man dich ablehnt.
Falls ja, würde ich den Personalrat zu Rate ziehen.
Der Arbeitgeber muss einen Schwerbehinderten nur einstellen, wenn er mindestens so geeignet ist, wie der beste Bewerber (ohne Behinderung).
Auch in so einem speziellen Fall entscheidet der Arbeitgeber gesondert für jede Arbeitsstelle, ob Du infrage kommst. Ich hätte mich an deiner Stelle nach genauer Abklärung der Chancen nur für eine der beiden Stellen beworben, denn es könnte so der Eindruck entstehen, dass es dir primär um einen Job und weniger um die ganz konkrete Arbeit geht. Natürlich ist so eine Haltung völlig legitim (und in deiner Situation erst recht) aber viele Arbeitgeber pflegen immer noch die Illusion, dass den Bewerber hauptsächlich die Aufgabe motiviert.
In diesem Fall hat sich die Fragestellerin auf zwei Stellen mit den fast identischen Tätigkeiten beworben. Insofern ist ihre Bewerbung auf beide Stellen kein Problem, wenn sie im Vorstellungsgepräch ihre jeweilige Motivation verdeutlichen kann.