Befristeter Arbeitsvertrag...wann sich wieder bewerben?

5 Antworten

Jetzt schon, wenn ne gute Stelle ausgeschrieben wäre?

Ja. Sie müssen auch die Kündigungsmöglichkeiten ihres jeztigen Jobs beachten. In der Probezeit ist es für Sie sehr einfach zu kündigen.

Dann würde ich aber nach einem Monat gehen...ich habe in letzter Zeit eh alle 12 Monate meinen Job gewechselt. Habe Angst dass das nicht so gut ankommt.

Das ist kein Problem wenn man sich mit den Jobwechsel verbessert.

Der Job jetzt kommt sicherlich gut im Lebenslauf, wodurch sich hoffentlich meine Chancen erhöhen.

Die Chancen erhöhen sich schon dadurch, das Sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhätlnis heraus bewerben. Das liegt insbesondere daran, das Sie sich ja auch selbst aus einen bestehenden Arbeitsverhältnis nur auf Jobs bewerben, die zu ihnen passen.

Du mußt dich 3 Monate vorher beim AA als Arbeitssuchend und vorraussichtlich Arbeitslos ab dem... melden und das ist auch die Heiße Phase mit Bewerbungen zu beginnen, wenn du nicht weist ob dein AG dich weiter beschäftigt, dein AG muß dich dann auch für Bewerbungsgespräche freistellen.

Wenn du früher gehen willst, steht dem nichts entgegen, dich früher irgendwo zu bewerben.

Du kannst doch trotz befristeten Arbeitsvertrag jederzeit kündigen, oder?

Such dir in Ruhe einen guten Betrieb, bewirb dich ab sofort.

Ich würde für die Bewerbungen etwa 6 Monate einplanen. Sich auf ausgeschriebene Stellen noch früher zu bewerben hat jedoch wenig Sinn da die Arbeitgeber meist nicht ein Jahr oder länger auf dich warten würden.

Jederzeit, vor allem wenn du was besseres in Aussicht hättest. Du bist ja nicht an die Befristung deines jetzigen Vertrages gebunden, lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist musst du einhalten.

Lizzy75 
Fragesteller
 22.02.2021, 08:18

Dann würde ich aber nach einem Monat gehen...ich habe in letzter Zeit eh alle 12 Monate meinen Job gewechselt. Habe Angst dass das nicht so gut ankommt.

Familiengerd  22.02.2021, 09:18

Das ist schlicht und einfach falsch!

Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist - oder durch Aufhebungsvertrag.

Ansonsten endet das befristete Arbeitsverhältnis nur durch Fristablauf.