50 fahren obwohl kein Schild da steht ?

5 Antworten

Eine Verkehrsinsel hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf außer bei einem Kreisverkehr. Auch wenn aus einer Landstraße an einer Stelle eine Bundesstraße wird, hat das keinen Einfluß auf die Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Einstufung der Straße ändert sich, nicht aber die Straße selbst; es ist die gleiche Strecke.

Eine Fahrlehrerin sollte das wissen. Vielleicht fragst du sie mal, WARUM ihrer Meinung nach die Begrenzung aufgehoben ist, und schreib das nochmal hier rein.

Bin fertig mit dem FS, hab deshalb auch keinen Kontakt mehr zu ihr.

Innerorts grundsätzlich 50 - wenn ein 30er Schild zu sehen ist dann natürlich 30 :) Wenn nichts da steht 50

davor ist 30 steht dann zwar irgendwann nicht mehr da, aber eigentlich sollte meine Fahrlehrerin doch Bescheid wissen ?

@hj1103

Auch Fahrlehrer machen Fehler.

Ein Tempolimit ohne Gefahrzeichen ist ein Streckenverbot und gilt solange auf dieser Strecke bis es durch ein Verkehrszeichen aufgehoben wird, auch das passieren einer Kreuzung oder Einmündung hebt das TL nicht auf.

...dann kommt so eine Verkehrsinsel

Wenn dies ein Kreisel ist, verlässt Du nach dem Ausfahren des Kreisels die vorher befahrene Strecke, wenn dort dann kein TL erneut aufgestellt wurde gelten die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts.

Ne ein Kreisel ist es nicht. es ist eine Verkehrsinsel! könnte es vielleicht sein das es daran liegt, dass dort eine bundestrasse beginnt und nicht mehr die Landstraße?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben oder ersetzt, aber nicht durch das Passieren einer Kreuzung/Einmündung aufgehoben [solange man dort die Strecke nicht verlässt, also abbiegt].

Wenn Deine Fahrlehrerin das anders sieht sollte sie selbst nochmal ein paar Theoriestunden nehmen.

Könnte es sein, dass "diese Stelle" nach einer Einmündung liegt?

In diesem Falle müsste nämlich die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder durch ein entsprechendes Schild angezeigt werden.  Sonst wüssten einbiegende Verkehrsteilnehmer nämlich nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Steht kein Schild da gilt also wieder 50 km/h.

Ja das kann sein.. denn sie sagt immer ab der Straße "..." kannst du doch 50 fahren

Könnte es sein, dass "diese Stelle" nach einer Einmündung liegt?

...

Steht kein Schild da gilt also wieder 50 km/h.

Es ist richtig das eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Einmündung/Kreuzung wiederholt werden soll - das ist aber kein Muss.

Es gilt also weiterhin die ursprüngliche Begrenzung und keine 50km/h.