Begleitendes Fahren ab 17... Begleitperson geblitzt....!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Sie darf zum Zeitpunkt der beantragung nicht m ehr als 3 Punkte besitzen.

aber der Führerschein ist ja schon beantragt, das prüft ja jetzt keiner mehr.

Sumselbiene  03.11.2011, 14:25

Also ich habe nochmal geschaut. Und so wie es aussieht, passiert wirklich nichts. denn überall steht, dass die Begleitpersonen zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins nicht mehr als 3 Punkte haben darf. Weitere Regelungen sind nicht bekannt.

Im Übrigen wär es ja eh nicht so schlimm, wenn sie nicht vorher schon Punkte hatte. Denn dann kommt sie ja vermutlich nicht über 3 Punkte.

Amarenakiirsch 
Fragesteller
 03.11.2011, 14:31
@Sumselbiene

Danke für deine Mühen :) und das wären dann ihre ersten 3 Punkte, also wird das schon klappen ;)

Mismid  03.11.2011, 15:09
@Amarenakiirsch

dann schau aber dass sie wenigstens nicht besoffen ist, wenn sie neben dir sitzt ;-)

Amarenakiirsch 
Fragesteller
 03.11.2011, 20:59
@Mismid

:D nein, ich glaub da muss ich mir keine sorgen machen ;)

Hallo @Amarenakiirsch (schöner Nick)

deine Frage wurde ja schon beantwortet, nun nur noch eine Info meinerseits:

du kannst bis zu 3 Begleitpersonen kostenlos eintragen lassen, ab der vierten kostet es dann eine kleine Gebühr

Eigentlich sollte es keine Auswirkungen haben, mein Vater hatte damals auch noch Punkte als ich den Führerschein beantragt habe (die sind aber kurz nach Erhalt abgelaufen -> sind ja nur 2 Jahre gültig). Er wurde trotzdem genehmigt.

Ansonsten müssen sie Dich allerdings informieren, weil in dem Fall, dass sie nicht mehr als Begleitperson zugelassen ist, muss sie aus dem rosa Zettel gestrichen werden (wenn der noch rosa ist?? Ist schon was länger her :D)

Amarenakiirsch 
Fragesteller
 03.11.2011, 14:32

Ok, danke :) und ja er ist immernoch rosa :D

Franticek  03.11.2011, 14:55

Nein, sie muss NICHT gestrichen werden. Laut FeV gilt das mit den Punkten fuer den Zeitpunkt der Beantragung, das war's. Wenn danach noch Punkte hinzukommen, spielt das keine Rolle.

Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr wie 3 Punkte haben. Ein spätere Erhöhung der Punkte hat keine Folgen. Vorausgesetzt die Begleitperson behält ihren Führerschein.^^

Auch während einem Fahrverbot der Begleitperson darf sie diese Funktion nicht ausüben.

Trifft also alles nicht bei dir zu, daher darf deine Mutter weiterhin Begleitperson sein. ;)

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#7Begleitpersonen Punkt 7.1; 7.3; 7.11

Nein, hat es nicht.

Die Begleitperson darf nur bei Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte haben, später ist es dann egal.