Befahren von naturschutzgebieten/ landschaftsschutzgebieten mit kfz?

4 Antworten

In NRW sind es 100-750 Euro Bußgeld für fahren in Naturschutzgebieten und 50-500 Euro in Landschaftsschutzgebieten.

Fendis  18.12.2016, 23:36

Gilt übrigens auf für Pferde!

zerberon1 
Fragesteller
 18.12.2016, 23:37

okay danke für deine antwort

unterliegt der ländergesetzgebung,den landkreisen oder kommunen,je nachdem wie die besitzverhältnisse sind.dazu gibt's dann ausnahmen für berechtigte,wie wasserwirtschaftsamt,förster,landwirte usw.

Alle wollen zurück zur Natur - nur nicht zu Fuß - ist das nicht eigenartig ? Wenn es nach mir ginge 1000 € und bei Wiederholung Beschlagnahmung des KFZ !

zerberon1 
Fragesteller
 18.12.2016, 23:48

interesante antwort👍 dann würdest du an deiner stelle beispielsweise auch anglern die genehmigung für fahrten ans gewässer verbieten?

RexImperSenatus  18.12.2016, 23:50
@zerberon1

Wenn  Naturschutgebiete durchfahren werden müssten -  ja -außerdem wäre mir neu, dass man im NSG angeln dürfte !

zerberon1 
Fragesteller
 18.12.2016, 23:56

ich weiß ehrlichgesagt nicht genau ob das alles LSG sind an denen mein anglerverein stellen hat. jedoch weiß ich das man für 2 bestimmte stellen an denen der verein das fischrecht hat externe genehmigungen braucht die richtig geld kosten. ich werde dort mal nachfragen wie das so ist. danke für deine antworten!

RexImperSenatus  19.12.2016, 00:00
@zerberon1

Hier in Berlin ( Brandenburg ) erhältst du Grundsätzlich niemals eine Angelerl. für NSG. Das Befahren von NSG oder Waldwegen ohne Genehmigung kostete vor 6-8 Jahren 20 .- pro KFZ - kann inzwischen teurer sein - das Angeln im NSG = 500.- Strafe, den Entzug des Fischereischeins und Beschlagnahmung der Ausrüstung :-)

Mag sein, das es von Bundesland zu Bundesland Untersch, gibt!