Bearbeitungsgebühren Zahlungspflichtig?

3 Antworten

ich weiss, dass man Mahngebühren nicht zahlen muss

Wie kommst du auf diese FALSCHE Pauschalaussage?

Eine verzugsbegründende Mahnung hat kostenfrei zu erfolgen. Weil vor deren Eintreffen noch kein Verzug gegeben ist, kann diese auch keine Verzugskosten verursachen.

Jede weitere Mahnung kann allerdings in Rechnung gestellt werden. Mit maximal 2,50 € wenn der Schuldner Verbraucher ist und mit maximal 40,- € wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.

Dies gilt auch, wenn der Verzug ohne Mahnung automatisch eintritt. Dann kann auch bereits für die erste Mahnung ein Entgelt verlangt werden. Bereichern darf sich der Mahnende nicht aber Kosten erstattet verlangen, die er hatte schon.

Folgt aus §§ 280 Abs. 2, 286, 288 (insb. Abs. 5) BGB.

Anders kann das aussehen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Steuern, Sozialversicherung, Bußgelder, etc.)

Bearbeitungsgebühren hingegen sind meist haltlos.

Wie kommst du denn darauf, dass du die Mahngebühren nicht zahlen musst? Mahngebühren dürfen ab der 2. Mahnung erhoben werden. Schließlich verursacht die Mahnung dem Mahnenden Kosten, die der Schuldner verursacht hat. Wüsste nicht, wem man diese Kosten sonst auf's Auge drücken sollte. Dasselbe gilt natürlich auch für die Bearbeitungsgebühren.

MinnieFashion 
Fragesteller
 10.02.2018, 03:23

es gibt kein Gesetz dafür dass man mahngebühren zahlen muss und man darf dich dafür nicht anmahnen oder ins inkasso oder so schicken.. bitte recherchieren im internet.. lg

Elali74  10.02.2018, 03:31
@MinnieFashion

Leider weiß ich nicht, wie man links hier einstellt. Unter welchen Voraussetzungen du Mahngebühren zahlen musst, findest du in dem Spiegel-Online Artikel “Mahngebühren - diese Rechte haben Verbraucher bei Mahnungen“.

mondfaenger  10.02.2018, 03:37
@MinnieFashion
. bitte recherchieren im internet..

Du hast wohl was Falsches recherchiert!

MinnieFashion 
Fragesteller
 10.02.2018, 10:50

ich arbeite in dieser branche und weiss wovon ich rede :))

MinnieFashion 
Fragesteller
 10.02.2018, 10:51

spiegel kann vieles schreiben.. frag lieber einen anwalt wirst du sehen

Es ist nicht grundsätzlich so, dass Mahngebühren nicht bezahlt werden müssen.