Muss ich Mahngebühren trotz bezahlter Rechnung zahlen?

6 Antworten

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Habe selbst im CallCenter für einen Energie/DSL-Anbieter gearbeitet. Also: mahngebühren kannst Du grundsätzlich abziehen, die sind als solche nicht direkt einklagbar. Anders sieht es aus, wenn der Anbieter einen rechtsgültigen Titel (Gerichtlicher MB) erwirkt, was bei Dir aber nicht der Fall ist.

Wenn die Hauptforderung beglichen ist, bist Du aus der Nummer raus.

Quatsch

@TETTET

Das war überhaupt kein Quatsch, sondern die einzig richtige Antwort. Am 10.4., als die Mahnung eintrudelte, war ich nämlich nicht mehr im Verzug. Aber Danke auch den anderen.

@Kanini

Interessant ist aber einzig und allein, ob Du in Verzug warst, als die Mahnung verschickt wurde. Aber zumindest ahst Du jemanden gefunden, der Dir das antwortet, was Du hören willst, auch wenn es Quatsch ist.

Wenn du heute erst eine Mahnung erhalten hast, brauchst du die Mahngebühren nicht zu zahlen. Manchmal überschneiden sich Zahlung und Mahnschreiben, wenn gezahlt wurde ist die Mahnung als gegenstandslos anzusehen. Steht normalerweise aber auch auf jedem Mahnschreiben.

Kanini befand sich aber schon am 3. April im Zahlungsverzug. Somit durfte ab dem 3.4. kostenpflichtig gemahnt werden.

@DerCAM

Theoretisch ja, aber das Mahnschreiben ist erst heute eingegangen, demnach also erst nach der Zahlung abgeschickt worden. Da war die Zahlung aber bereits eingegangen. Man kann doch eine eingegangene Zahlung nicht anmahnen, auch wenn sie erst später eingegangen ist.

@StupidGirl

Wenn die Ueberweisung am 4.4. in Auftrag gegeben wurde, wird das Geld wahrscheinlich erst nach Ostern auf dem Empfaengerkonto eingegangen sein. . Es ist somit sehr wahrscheinlich, dass die heute eingegangene Mahnung veranlasst wurde, bevor der Zahlungseingan auf dem Empfaengerkonto festgestellt werden konnte oder musste.

http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

Hier sind einige gute Informationen zum Thema Mahnungen und Verzug zu finden. Die Mahngebühren sind aber mit 5,- € zu hoch bemessen. 2,50 € sind maximal akzeptabel. Frage ist ob du dich um 2,50 € streiten willst. ^^

Und mich würde auch interessieren, welcher Feiertag am 02.04.2012 gewesen sein soll. :o

Wie kommst Du auf derart niedrige und komplett unsinnige Beträge wie 2,50€? 5€ sind nicht hoch und absolut korrekt.

Einer Zahlungserinnerung bedarf es nicht. Der jeweilige Faelligkeitstermin geht ja aus dem Vertrag hervor. Bei dir war das der 2. April. Bis dahin haettest du zahlen muessen. Da dies aber nicht getan hast, warst du bereits am 3. April im Verzug und es durfte somit kostenpflichtig gemahnt werden. Dass du dann am 4.4. gezahlt hast, aendert nichts daran, dass du dich bereits im Zahlungsverzug befunden hast. Die Mahnkosten musst du zahlen.

kommt drauf an welches Absendedatum auf dem Schreiben ist wenn du es am 4.4 überwiesen hast und die das Schreiben am 6.4 erst geschrieben haben würde ich das garantiert nicht bezahlen. (Mahnung ist auch Zahlungsaufforderung=Erinnerung!) außerdem war der 02.04 ein Feiertag!

Der 02.04 ein Feiertag? Welcher denn?^^

@Eichbaum1963

ups mist vertan :D g sorry