Mahngebüren ok?
Hallo
Ich habe vergessen eine Rechnung zuzahlen. Jetzt hab ich eine Zahlungserinnerung bekommen bei der ich schon 5 € Mahngebühren zahlen soll ist das ok oder darf bei der ersten Erinnerung noch keine Gebühr berechnet werden
4 Antworten
Wenn die Mahnung verzugsbegründend war ist eine Gebühr nicht statthaft.
In jedem anderen Fall, sind maximal 2,50 € pauschal zulässig. Ansonsten darf der Mahnende die Kosten für Papier, Porto, Umschlag und Tinte/Toner zur Erstellung der Mahnung verangen.
Du bist spätestens jetzt im Zahlungsverzug. Weitere Kosten, z.B. Zinsen, RA-Kosten, Mahnverfahren könnten auf dich zukommen.
Die hätten Dir noch nicht einmal eine Mahnung schicken brauchen. Die hätten gleich beim Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen können oder die Sache an ein Inkassobüro abgeben können. Und das wäre beides teurer geworden. Denn jede Mahnung ist zunächst einmal freiwillig.
Denn jede Mahnung ist zunächst einmal freiwillig.Stimmt nicht.
Vielleicht § 286 BGB mal GANZHEITLICH lesen und die Rechtsprechung hierzu. Bin es langsam leid das jedes mal verbessern zu müssen.
Automatischer Verzugseintritt bedingt eine eindeutige kalenderisch bestimmbare Fälligkeit (z.B.: zahlbar zum 05.02.2018), die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde oder kraft Gesetzes gilt (z.B. Miete).
Liegt das nicht vor, muss gemahnt werden, genau einmal.
Dann gibt es noch die 30 Tage Regel. Die gilt aber gegenüber Verbrauchern meist nicht, weil der Hinweis auf der Rechnung fehlt oder fehlerhaft ist.
Bei besonderen Zahlungsarten, z.B. der Lastschrift kann Verzug ebenfalls automatisch dadurch entstehen, dadurch dass die Zahlung nicht abgerufen werden kann und es zur Rücklastschrift kommt.
Wieder einer, der Märchen verbreitet? Von heutzutage überflüssigen Mahnung?
Ich bin ebenfalls extrem verwundert, dass sich dieses Märchen immer noch so hartnäckig in vielen Foren hält. Als ob gewisse Inkassos, die diesen Unfug auch in ihrem "Inkassolexikon" behaupten, das hier absichtlich unter die Leute streuen.
zahle deine rechnung und dazu 2 € mahngebühren. meinst du, dass die wegen 3 € ein zahlungsbefehl auf wackeliger rechtsgrundlage anstrengen?
Sag das mal nicht. Hab schon gesehen das jemand wegen poppeligen 5€ ein Mahnbescheid und vorher zahlungserinnerungen bekomme hat
Ruf beim Rechnungsersteller an und frage ob sie dir die Mahngebühren erlassen.