Muss ich die Mahngebühren bezahlen totz überschneidung?

4 Antworten

Mahnkosten sind keine Strafzahlungen und können nicht nach belieben festgesetzt werden.
Man muss nur Kosten ersetzen, die tatsächlich angefallen sind.
Hat Ihr Vertragspartner die Mahnung selbst verschickt, sind ihm nur zusätzliche Kosten für Papier und Porto entstanden, wobei ein Einschreiben für die erste Mahnung unverhältnismäßig ist.

In der Regel werden laut Rechtsprechung für die erste Mahnung kosten von 2,50 bis max. 5 Euro als gerechtfertigt angesehen.

Gem. § 254 BGB ist der Gläubiger dazu verpflichtet die Kosten niedrig zu halten (Schadensminderungspflicht).

Oft steht aber auch in Mahnungen, das wenn man die Schuld schon beglichen hat, man das Schreiben als gegenstandlos betrachten soll, also genau nachlesen ;-)

Mahnkosten sind keine Strafzahlungen und können nicht nach belieben festgesetzt werden.

Ja und nein. Deine Ausführungen gelten nur für das Zivilrecht. Bei öffentlichen Forderungen (also im Verwaltungsrecht) ist das bereits anders und bei vereinen ebenso.

Ein verein kann und darf per Satzung die Höhe der Mahnkosten beschließen. Da hier - im Gegensatz zum Zivilrecht - der erhöhte Arbeitsaufwand für den Kassierer oder auch die Strafe durchaus durchsetzbar sind als Argument.

Der Punkt ist lediglich, dass es in der Vereinssatzung auch so stehen muss.

Ja, denn Du hast die Frist ja überschritten. Sprich, Dein Geld war nicht zum angegebenen Zeitpunkt da.

Nächstes Mal einfach mal frühzeitig überweisen.

Richtige Antwort, aber auch hier der Hinweis: Das ist nur bei Vereinen möglich, per Satzung solche Mahngebühren bzw. Strafzahlungen festzusetzen.

Ein normaler Unternehmer darf das nicht.

Und stehen die 15€ nicht in der Satzung, dann gibbet die trotzdem nicht :-)

Mehr wie 2,50 geht nur auf dem Papier ;)
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v.
25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel
Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Stimmt nicht. Hier handelt es sich um einen VEREIN, nicht um einen normales Unternehmen. :-)

Falsch! Mahn Gebühren müssen nicvt gezahlt werden!

Bitte beachten: Wir haben hier kein normales Unternehmen als Gläubiger, sondern einen Verein. Da läuft das nämlich in der tat etwas anders.

Ah, nicht gesehen. Entschuldige, aber in der Regel sind mahngebühren nicht zu zahlen

@Tilomo

Ja und nein. Streng genommen ist die erste verzugsbegründende Mahnung kostenlos. Und ansonsten darf nur der direkt entstandende Schaden (Briefporto, Druckertint usw.) verlangt werden. Gerichte akzeptieren da maximal zwischen 1,50€ bis 2,50€.