Beamtenbeleidigung unter Alkohol Einfluss?

10 Antworten

Den Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es nicht... Ich bin selbst Justizbeamter, schön wär's, wenn wir irgendwelche Sonderrechte hätten - aber nein ;-)

Stell dich nicht auf allzu viel ein. Schon bei Körperverletzung ist der Staat knausrig mit dem Schadenersatz. Und wenn du sichtlich betrunken warst, nicht handgreiflich wurdest und ein nicht allzu langes Vorstrafenregister hast, dann solltest du mit ein paar hundert Euro davon kommen.

Konkret geht es um §185 StGB „Beleidigung“

Hier als Beispiel die Strafen für verschiedene Beleidigungen, kannst dir ja mal was ähnliches raus suchen:
https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/

Ein nüchterner 62-Jähriger wurde mal für die Worte „Scheiß Bullen“ mit 1050€ Geldstrafe bestraft: http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Burgwedel/Nachrichten/Scheiss-Bulle-Beleidigung-kostet-1050-Euro

Solltest du irgendwie noch die Möglichkeit einer Stellungnahme bekommen, dann entschuldige dich ehrlich und sag vielleicht noch, dass dir diese Worte wegen deinem Alkoholkonsum entglitten sind und dass du sowas normalerweise nie tun würdest. So eine Entschuldigung kann in nicht unerheblichem Maß in die Strafbestimmung mit einfließen. Wenn du dich nicht mehr dazu äußern kannst, schade, dann wirst du wohl mit an die 1000€ rechnen müssen.

Vielleicht hast daraus ja auch was für die Zukunft gelernt ;-)

Liebe Grüße

Premados

https://www.ra-kotz.de/beleidigung-eines-polizisten.htm

Allein beim Namen des Anwalts musste ich lachen...:-) Aber das ist ein Urteil vom LAG Oldenburg.

Achtung: Urteile geben nur eine Richtung vor, da die Fälle immer unterschiedlich sind. Das kann bei dir auch ganz anders ausgehen. 

Zumal: einfach gegenüber Polizisten, Feuerwehr, Sanitäter oder sonstigen Menschen die uns helfen wenn wir Hilfe benötigen: dezent die Fre**e halten und einfach Respekt haben.

Die Polizeibeamten rennen jeden Tag so Leuten wie Dir hinterher, von denen Du aber gleichzeitig geschützt werden willst, wenn es mal gefährlich für Dich wird. 

Da hat Du wahrscheinlich noch nie drüber nachgedacht und nicht nur im Suff, sondern auch jetzt noch hast Du die Gesinnung „Scheiß Bullen“, denn nirgendwo sehe ich auch nur im Ansatz einen Gedanken, dass es Dir leid tun könnte.

Im Eizelfall werden sehr unterschiedliche Beträge vom Gericht festgesetzt, aber mit allen Nebenkosten wird Dich ein gut vierstelliger Betrag erwarten und das ist gut so.

Bedauern kann ich Dich jedenfalls nicht.

Den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es in D. nicht. Es handelt sich also um eine Beleidigung nach § 185 StGB.

 Allerdings gibt es hier eine Besonderheit, normalerweise ist Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. es findet eine Strafverfolgung nur dann statt, wenn der Geschädigte und nur dieser ist dazu berechtigt, einen Strafantrag stellt. Wird allerdings ein Beamter im Dienst beleidigt, so kann auch sein Dienstvorgesetzter einen Strafantrag stellen. Wenn ein Polizeibeamter im Dienst beleidigt wird, wird das auch regelmäßig der Fall sein.

Über die Höhe der Strafe kann dir das Strafgesetzbuch Auskunft geben, in ähnlich gelagerten Fällen wurden Geldstrafen in Höhe von mehrerern hundert Euro festgesetzt.

Auch Alkoholeinfluss wird dich nicht vor einer Strafe schützen, du kannst aber mit einer ehrlichen Entschuldigung dem Beamten gegenüber evtl. die Höhe deiner Strafe beeinflussen.

Überlege dir in Zukunft genau was du sagst und Überdenke dein Verhalten gegenüber anderen Personen.

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, da ein Beamter die gleichen Rechte hat wie jeder andere Bürger. 

Folglich wird es als "normale Beleidigung" gewertet. 

Sehe ich komplett anders. 

Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194Abs. 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:

„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

@verreisterNutzer

Dennoch gibt es den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" im deutschen Strafrecht nicht.

@verreisterNutzer

Wie du das siehst ist mir völlig egal! Ändert nämlich nichts an der Tatsache! 


Im bundesdeutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 StGB..


https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung