Bauspar darlehen in anspruch genommen aber keine nachweise zur wohnwirtschaftlichen verwendung.

5 Antworten

gar nichts, denn du hast das Darlehn doch bereits bekommen, oder? Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist für die Prämie wichtig. Aber 1. hast du die überhaupt bekommen und 2. ist der Vertrag ja schon älter als 7 Jahre. Von daher für dich nicht relevant.

Es ging laut Frage eindeutig nicht um die Wohnungsbauprämie, sondern um das genommene Darlehen. Und je nach Höhe und Fall kann und wird dort auch ein Verwendungsnachweis verlangt. Es geht ja hier nicht um die Sperrfrist der WoP !

Unter der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Bauspardarlehen versteht man, dass diese nur für bestimmte Zwecke, also für den Wohnungsbau oder die Renovierung eingesetzt werden können. Eine andere Verwendung ist nicht zulässig.....

Quelle: http://bausparvertrag.com/ratgeber/wohnwirtschaftliche-verwendung-bausparen.html

es ist manchmal sinnvoll, sich VOR Stellen einer Frage Gedanken zu machen, was alles an Infos für eine gute Antwort dazugehört. Dann muss man nicht seine eigene Frage mit zwei eigenen Antworten ergänzen. Unabhängig davon sollten alle, die fachlich antworten können, mit dem Begriff wohnwirtwschaftliche Verwendung etwas anfangen können - daher ist eine Erklärung unter Fachleuten müßig ;-)

zur ergänzung: das darlehen beträgt 4000 € (es war ein 10.000€ bausparer, 6000 davon habe ich angespart und 4000€ als darlehen genommen)

jetzt bekam ich einen brief von der Bausparkasse indem steht das ich einen nachweis für die 4000 € darlehen bringen soll das ich diesen auch wirklich für Wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt habe.

Was passiert wenn ich diesen nachweis nicht bringen kann?

Was hast du bei dem Darlehnsantrag angegeben?

Bei vertragswidriger Nutzung werden die günstigen Zinsbedingungen ungültig... Tipp: Auch eine Rechnung für eine Einbauküche zählt...

ja, auch Einbauküche zählt. An die Zinsen geht aber niemand ran, es ist die Prämie die evtl. für die Einzahlungen vom Staat gutgeschrieben werden.

@Heidrun1962a

Nochmal: es geht hier nicht um die WoP ! Es geht darum, dass er eine Baufinanzierung beantragt hat, die wohnwirtschaftlich verwendet werden sollte. Allerdings sollte hier aufgrund seines Alters und der Bagatellsumme ein Nachfrageirrtum vorliegen.

du mußt das nicht nachweisen