Bauamt kann jederzeit meine Wohnung sperren?

4 Antworten

Für die Vermietung der Wohnung wird keine Genehmigung benötigt. Der Eigentümer hätte allerdings bei Bauamt einen Bauantrag (Nutzungsänderung und ggf. Umbau) einreichen müssen. Ob das passiert ist oder nicht ist aber nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

Eine Wohnraumvermietungsgenehmigung gibt es nicht.

Bestenfalls müßte der Eigentümer eine Baugenehmigung einholen und beim Finanzamt die Nutzungsänderung melden.

Aber das geht dich als Mieter alles nichts an, ändert nichts an der Wirksamkeit des Mietvertrages und berechtigt dich auch nicht zur fristlosen Kündigung.

Das Bauamt sperrt Wohnungen nur wenn von ihnen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht.

Ich habe übrigens mal in einer Scheune die zu Wohnungen umgebaut gewohnt und meine Schwester wohnt in einem ehemaligen Schweinestall.

Seit wann braucht man eine Genehmigung um eine Wohnung zu vermieten...? Und seit wann erfährt das Bauamt ob eine Wohnung vermietet ist....? ( oder ist das da drüben in Deutschland so?)

Gerhart  14.10.2014, 13:29

Wo ist "drüben", wohnst du "hüben"? Oder wohne ich drüben und du hüben?

Es War eine Werkstatt die zu einer Wohnung umgebaut wurde und jetzt an mich vermietet wird. Das muss ja soweit ich weiß genehmigt werden

peterobm  13.10.2014, 23:36

Du meinst wohl eher die Umwidmung einer Gewerbefläche zur Wohnung, das muss baurechtlich angezeigt werden, und es erfordert eine Genehmigung; diese ist nicht erfolgt?

Die Vermietung ansich ist nicht genehmigungspflichtig.