Bargeld einzahlung Hartz 4

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Nein. Das isrt kein Zufluss, sondern Vermögen. Ein- und Auszahlungen sind eine Vermögensumwandlung.

normalerweise wollen die immer wissen won wem das Geld kommt von wegen schwarzarbeit oder so und dann rechnen sie es in der regel auch an.

Ja klar, wird es das. Bargeld tut man schlauerweise unters Kopfkissen )

TrueColorGb  04.07.2012, 20:49

Das kann man dabei dann gleich mit dem Goldbarren geradepressen :)

flecky 
Fragesteller
 04.07.2012, 21:48
@TrueColorGb

Vielen Dank an alle!! Ich habe da gerade noch etwas gefunden, so ein Urteil Hartz IV Einkommen - Arbeitslosengeld II Zuverdienst

Unter Einkommen bei Bezug von Hartz 4 ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert zu verstehen. Darunter fallen auch Geldgeschenke, sofern Sie im Jahr die Summe von 50 Euro übersteigen. Hierzu das Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen (L 2 AS 248/09).

Es spielt somit in erster Linie keine Rolle, woher die Mittel stammen. Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches ein Hartz IV Bezieher neben dem Arbeitslosengeld II erhält, auch als Einkommen angerechnet, wobei die Freibeträge vom Einkommen ebenfalls zu berücksichtigen sind, die bei Erwerbseinkommen gewährt werden. Schöner Mist!!!!!

VirtualSelf  04.07.2012, 22:01
@flecky

Schöner Mist!!!!!

Mal ehrlich, wie soll das Jobcenter nachweisen, woher das Geld stammt, das du bar eingezahlt hast ?
Hast du es denn nicht ganz normal gespart (wozu dui übrigens ja auch verpflichtet bist ^^)?

flecky 
Fragesteller
 04.07.2012, 22:26
@VirtualSelf

Klingt plausibel, hab aber echt bammel wenn die Ihren sogenannten Finanzabgleich tätigen das alles, also ein Teil angerechnet wird. So wie der Kommentar von Eleganza, wegen Schwarzarbeit usw. auch schlüssig klingt. Gibt es was, was ich denen (Amt) sagen kann falls die das doch anrechnen wollen?

VirtualSelf  05.07.2012, 16:37
@flecky

Selbst wenn etwas abgeglichen werden würde (z.B. Kontoauszüge), was soll passieren?
Der Sachbearbeiter kann dich fragen, woher die 140 EUR stammen, die du eingezahlt hast. Ja und?
Die hast du gespart, hast 1 bis 5 Cent-Stücke gesammelt und dir jeden Monatg 10 EUR beiseite gepackt .... kein auch nur ansatzweise geistig gesunder Sachbearbeiter wird da irgendetwas zu unterstellen versuchen. Mit der "Aussage" gespart ist die Anrechnungsmöglichkeit und alles andere vom Tisch ... ey .. man .. kann sich auch bepis.sen ;)

Indivia  05.07.2012, 16:43
@VirtualSelf

Könnte ihm aber mal zum Verhängnis werden, wenn der Kühlschrank oder so kaputt geht und er um ein Darlehen bittet, wird man sagen ja sie hatten dafür ja genug angespart.(sowie normal verpflichtet). Hast du es denne infach so von deiner Mutter bekommen oder soll es einen bestimmten zweck erfüllen?

VirtualSelf  05.07.2012, 21:46
@Indivia

Könnte ihm aber mal zum Verhängnis werden, wenn der Kühlschrank oder so kaputt geht und er um ein Darlehen bittet, wird man sagen ja sie hatten dafür ja genug angespart.

Das werden sie sowieso sagen ...

Sie werden zumindest eine Begründung für die Einzahlung haben wollen also woher du das Geld hattest oder warum du es eingezahlt hattest, je nach begründung wird es dann angerechnet. Wenn du es als Geschenk angibst werden die 130€ abgezogen,da du pro Monat nur 10€ geschenkt bekommen darfst.

Nein

Ist ja kein Einkommen (kein Werte-Zufluss), sondern das Geld gehörte dir ja bei Einzahlung schon; du darfst natürlich dein Geld auf dein Konto einzahlen und brauchst auch keine Rechenschaft darüber ablegen. Im Zweifel hast du das Geld zu Hause in bar gespart .. PENG AUS.

flecky 
Fragesteller
 04.07.2012, 22:00

Das wäre ja super wenn es so einfach ist? Nur bei der beantragung wird nach Bargeld neben Vermögen usw gefragt. Ist das ein Gestz? Oder ne klausel oder so was?

VirtualSelf  04.07.2012, 22:07
@flecky

Du darfst während deines Leistungsbezugs Geld aus der Regelleistung sparen - eigentlich sollst bzw. musst du das sogar.
Erspartes ist kein Einkommen, sondern allenfalls Vermögen; ob du Erspartes bar zu Hause hast oder auf dem Konto oder ob du es zwischen zwei eigenen Konten hin- und herbuchst, es abhebst, es dir auf den Kopf prasseln lässt und dann wieder einzahlst, ändert nichts daran, dass es Vermögen ist, dessen Existenz sich mit Ansparen abolut plausibel und letztlich unwiderlegbar erklären lässt.