Welches Einkommen wird beim Rundfunkbeitrag angerechnet?

4 Antworten

Es gibt grundsätzlich überhaupt keine Befreiung wegen geringen Einkommens. Befreit wird nur derjenige, der bestimmte staatliche Sozialleistungen erhält. Dazu gehört das Wohngeld nicht, auch Blindengeld fällt nicht darunter, weil dieses ohne Einkommensprüfung gewährt wird. Dagegen können bestimmte Empfänger von Pflegegeld auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden befreit Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften; nach Nr. 8 werden befreit Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird. Blinde oder wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung allein wegen der Sehbehinderung erhalten keine Befreiung, sondern eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel. Dazu dient der vom Versorgungsamt gewährte Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis als Nachweis. Wenn dein monatliches Einkommen - dazu zählen alle Einkünfte - den Hartz-IV-Satz um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98) überschreitet und dir dies mit einem ablehnenden Bescheid einer Sozialbehörde bestätigt wurde, kannst du mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Härtefallbefreiung beim Beitragsservice stellen.

Danke für deine ausführliche Antwort! Verbrecher sind es schon, wenn sie ALLES anrechnen.... ;-P....

Es wird immer das GESAMTE Einkommen zu Grunde gelegt.

Wobei seit einige zeit nmicht mehr jede Person Rundfunk gebühren zahlen muß, sondern jede Lebensgemeinschaft nur 1 Beitrag zahlen muss..

Worum geht es denn?? Bei der Rundfunkgebühr bist du entweder befreit oder halt nicht. Wenn du Sozialleistungen erhalt dan frage beim Amt nach ob du begreit werden kannst oder nicht und fang nicht an irgendwelche obskuren Rechnungen an zu stellen.

blindengeld, so es deines ist. alles andere interessiert nicht für eine befreiung. wenn das alles ist was du an einkommen hast, dann alle nachweise DEINE - nicht die eines kindes - einreichen und antrag auf härtefall stellen.

sollte die gesamten leistungen für dein minderjähriges kind sein, dann wird der antrag abgewiesen und du musst weiter beiträge bezahlen.

Als Blinde ist man von der GEZ befreit. (Habe ich mal gehört, bin mir aber nicht ganz sicher, ob das dann auch für die ganze (sehende) Familie so ist)