Bankschließfach im Erbfall?

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Dein Vater hat die Möglichkeit, deiner Stiefmutter beri der Bank die Vollmacht für den Zugang zum Schließfach zu entziehen. In den Unterlagen eines Schließfaches ist festgehalten, wer zugangsberechtigt ist. Um an das Schließfach zu kommen, muss sie schließlich bei der Bankfiliale vorsprechen und den Zugang haben wollen. Die Bankberater sind verpflichtet, zu schauen, ob diese Person, egal, ob Schlüssel oder nicht, zugangsberechtigt ist.

Ist sie das nicht, müssen sie ihr den Zugang verwehren und auf den Inhaber des Schließfaches verweisen.

Im Todesfall deines Vaters ist der Erbschein vorzulegen und wenn es mehrere Erben gibt, darf die Bank das Schließfach auch nicht für sie allein öffnen sondern benötigt ggf. die Vollmacht der Miterben.

So ist es der korrekte Weg.

Hatten wir gerade letztes Jahr mit meiner Schwiegermutter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Welchen Mißbrauch? Dein Vater ist in der Verfügung seines Vermögens völlig frei. Selbst mit Schlüssel bekommt man Zugang zu einem Bankschließfach nicht heimlich, sondern nur durch bewußte Entscheidung und hinterlegte Vollmacht. Hier hat sich dein Vater bewußt entschieden, sein Vermögen dort aufzubewahren und seiner Frau Zugriff darauf ermöglicht.

Bist du von seiner Erbfolge ausgeschlossen und auf Pflichtteil gesetzt oder ist das Schliefach im Erbfall leer, war das seine Entscheidung, nicht deine. Wie kommt man als Tochter auf die Idee, man habe Anspruch auf ein fettes Erbe?

Was könnte mein Vater tun um eben einem Missbrauch vorzubeugen ?

Solange sie nicht explizit legitimiert wurde dieses Schließfach auch zu nutzen, kommt sie alleine gar nicht ran. Dazu benötigt sie ( zusätzlich ) nach dem Tod einen Erbschein. Und in dem stehst Du in jedem Fall mit drin, denn selbst wenn es ein Berliner Testament gibt, welches sie zur Vorerbin bestimmt, so hättest Du in jedem Fall einen Pflichtteilanspruch. Und wenn ein Testament vorliegt, so erhältst Du nach der Eröffnung auch eine Abschrift.

Er sollte sein Geld auf einem Bankkonto parken ....

im Übrigen

es würde auch reichen, wen sie schon gar keine Vollmacht für das Bankschließfach hat - den Schlüssel zu haben alleine reicht nämlich nicht

Das ist alleine die Entscheidung deines Vaters, wem er zu Lebzeiten Zugang zu seinen Schließfach ermöglicht.

Im Todesfall kannst du aber verlangen, dass der Inhalt des Schließfaches gesperrt wird, bis das Testament eröffnet wird. (Daran wäre dann auch das Finanzamt interessiert)