bald 18 trotzdem noch Führerschein mit 17 machen?
Habe schon das halbe Internet durchforstet ohne Ergebnis. Folgendes: Meine Tochter ist jetzt 17 (wird Februar 18 Jahre alt) und möchte den Führerschein machen. Mein Problem ist nur, dass ich im Moment das nötige Geld nicht habe, sondern erst im Dezember. Jetzt meine Frage: Kann sie auch begleitendes Fahren noch kurz vor ihrem 18. Geburtstag eintragen lassen (sagen wir mal 2 Wochen) und akzeptieren das auch die Versicherungen (weil viele Versicherungen bessere Konditionen für Leute mit begleitendem Fahren anbieten)? Ab wann ist das überhaupt gültig? Am Tag der Führerscheinanmeldung, oder der Tag wo man die praktische Prüfung bestanden hat? Und bitte keine Antworten, a la ich soll mir das Geld irgendwo ausleihen, oder sonstiges!
5 Antworten
Begleitetes Fahren ist immer möglich, wenn die Führerschein Prüfung vor dem 18. Lebensjahr bestanden wurde.
Diese Antwort wollte ich wissen. Danke.
klar kann man das eintragen lassen.
gültig ist die sache aber so weit ich weis erst wenn du die schriftliche bestätigung vom amt hast.
der zettel muss mit im auto geführt werden und man darf auch nur mit dem eingetragenem begleiter fahren.
Da spart ihr vielleicht ein paar € an der Prämie. Das lohnt kaum den Aufwand
Ich habe es nachgerechnet: Über 50 Euro spart sie vierteljährlich!
Sie muss natürlich ZUERST die Prüfung abgelegt haben. DANACH kann sie dann begleitet fahren.
Ob sich das dann für 2 Wochen lohnt, könnt ihr nur selbst entscheiden.
Das weiß ich. Mir geht es mehr darum, ob das noch die Versicherungen akzeptieren, so kurz vor ihrem Geburtstag.
Vielleicht gibt es auch einen anderen Weg für Euch: Deine Tochter beginnt jetzt schon mit dem Führerschein - besucht erst einmal nur den theoretischen Unterricht und legt die theoretische Prüfung ab. Dann wäre erst einmal nur die Grundgebühr fällig. Und sie könnte dann ab Zeitpunkt X "geballt" Fahrstunden nehmen.
Ob eine solch kurze Zeit begleitenden Fahrens überhaupt möglich, kann Dir die Führerscheinstelle des zu Deinem Kreis gehörenden Strassenverkehrsamtes beantworten. Auch solltest Du bei Deinem Versicherer nachfragen, inwieweit sie eine solch kurze Zeit überhaupt anerkennen würden.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Führerscheins.
Führerschein Finanzierung mit niedrigen Kredit Raten
www.fahrschulfinanzierung.de/Starthilfe: Vogel Verlag
https://starthilfe.fahren-lernen.de/wie ich schon geschrieben habe, bitte ich nicht darum, wo ich Geld herbekomme, sondern wegen den Versicherungen. Aber Sie haben Recht, ich werde mich dort mal erkundigen. Trotzdem mal Dankeschön
Der BF17 lohnt nur wen die Person noch nicht 17 ist man kann den schon 3-6 Monate vor dem 17 ten beantragen und machen den Erlaubnisschein BF17 bekommt man mit dem 17 Lebensjahr ist man aber schon 3-5 Monate über 17 lohnt der BF 17 schon erst gar nicht mehr .
Und der Schein oder die Erlaubnis wird am Tage der Prüfung gültig bzw. an dem Geburtstag wen man das Mindestalter erreicht hat .
Sie soll dann besser die normale Klasse B machen und dann darf sie sofort alleine fahren und mit der Versicherung wird sie dann als Anfänger eingetragen was dann 3-5 Jahre bestehen bleibt .
Ja, aber werden das auch die Versicherungen akzeptieren, so kurz vor dem 18. Geburtstag?